Die Rechte von Reisenden auf Pauschalreisen regelt das Reiserecht in §§651a-j BGB. Die Rechte von Fluggästen auf Flugreisen sind in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt bei
- Verspätung des Flugs - Annullierung des Flugs - Nichtbeförderung gegen Ihren Willen - Herabstufung
Dort sind auch die Ausgleichsleistungen und Betreuungsleistungen festgeschrieben.
Die VO (EG) 261/2004 ersetzt ab dem 17. Februar 2005 die Rechtsvorläuferin VO 295/91.
Beim Luftfahrtbundesamt sind im Jahre 2008 allein 6,5 Stellen mit der verzugslosen Bearbeitung der Beschwerden von Fluggästen aufgrund der Europäischen Fluggastverordnung befaßt. Wie die Bundesregierung mitteilt (16/10148), wurden im Zeitraum vom 1.4. bis 15.08.2008 in allen 767 bearbeiteten Beschwerden ein Verstoß gegen die Fluggastverordnung festgestellt. Das sind ca. 140 Beschwerden monatlich und somit 21,5 Beschwerden pro Mitarbeiter. Folglich bearbeitet ein Mitarbeiter ca. eine Beschwerde pro Tag. Welche Beschwerdeabteilung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens würde mit dieser "Leistung" das erste Jahr überstehen.
Dem EuGH liegen derzeit folgende Rechtssachen zur VO(EG) 261/2004 vor:
– C-549/07 – C-402/07 und C-432/07
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