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Beschluss BGH 17.07.2007 Annullierung
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Stichworte Annullierung / Verspätung / Ankunftsverspätung
Rechtsnormen Verordnung (EG) Nr. 261/2004
amtlicher Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung von Artt. 2 lit. l, 5 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. L 46, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist bei der Auslegung des Begriffs "Annullierung" entscheidend darauf abzustellen, ob die ursprüngliche Flugplanung aufgegeben wird, so dass eine Verzögerung unabhängig von ihrer Dauer keine Annullierung darstellt, wenn die Fluggesellschaft die Planung des ursprünglichen Fluges nicht aufgibt?
2. Falls die Frage zu 1 verneint wird: Unter welchen Umständen ist eine Verzögerung des geplanten Fluges nicht mehr als Verspätung, sondern als Annullierung zu behandeln? Hängt die Beantwortung dieser Frage von der Dauer der Verspätung ab?
BGH-Urteile können sie hier sofort kostenlos downloaden: BGH, Beschluß v. 17. 07. 2007 - X ZR 95/06
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Bestellnummer:: 261V0707171
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LG Darmstadt 01.08.2007 Annullierung | Urteil AG Köln 12.07.2007 Annulierung Verspätung
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