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Verordnung (EG) Nr. 261/2004:



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OLG Koblenz 29.03.06 Nichtbeförderung Schneefall

N I C H T B E F Ö R D E R U N G   W E G E N   S C H N E E F A L L 

Luftbeförderungsvertrag / Nichtbeförderung / Unmöglichkeit / Schneefall / vorübergehende Schließung des Flughafens / Betreuungspflicht / Fixgeschäft / Unmöglichkeit/Verspätung/

VO(EG) Nr. 261/2004, VO(EG) Nr. 44/ 2001 Art. 5, Art. 24

Leitsatz
1. Kann ein Flugzeug wegen Schneefalls auf einem vorübergehend geschlossenen Flughafen nicht landen, so kann sich das Luftfahrtunternehmen nicht darauf beschränken, den Flug abzusagen und den auf den Rückflug wartenden Fluggästen den Flugpreis zurückzuerstatten oder eine Ersatzbeförderung erst Tage später anzubieten. Das Luftfahrtunternehmen hat vielmehr eine Betreuung -, Fürsorge - und Unterstützungspflicht.

2. Das bedeutet, das entweder die Passagiere zu dem Flughafen befördert werden müssen, zudem das Flugzeug ausgewichen ist, oder dass das Flugzeug nach Wiedereröffnung des Flughafens die dort wartenden Passagiere aufnimmt.

3. Verletzt das Luftfahrtunternehmen diese Fürsorge - um Betreuungspflicht, ist es zum Ersatz des dem Fluggast entstehenden Schadens (hier: Kosten eines Ersatzfluges) verpflichtet.

OLG Koblenz, Urt. v. 29.03.2006


B E S T E L L E N   U N D     D O W N L O A D E N 

Bestellnummer:: 261V0603291

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zur VO (EG) 261/2004 mit Nichtbefoerderung

© suma-pro.de (2007-2012) Urteile zur VO (EG) 261/2004, zur Anwendbarkeit, zur Nichtbeförderung, zur Flugannullierung, zur Abflugverspätung, zu den Ausgleichsleistungen, zu Herabstufung, zu den Betreuungsleistungen, zu nicht vertretbaren Gründen, zu außergewöhnlichen Umständen, zur Verjährung, zum Gerichtsstand, und zu Sonstigem.


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zur VO (EG) 261/2004 mit Nichtbeförderung

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zur VO (EG) 261/2004 mit Nichtbeförderung

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AG Frankfurt 08.05.06 Streik | AG Hamburg 28.02.06 Nachweis ao. Umstände