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Verordnung (EG) Nr. 261/2004:



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Informationspflichten VO 261/2004

R E C H T S N O R M   Z U   D E N   I N F O R M A T I O N S P F L I C H T E N 

zu Artikel 14 Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre Rechte - VO (EG) Nr. 261/2004


R E C H T S P R E C H U N G   Z U   D E N   I N F O R M A T I O N S P F L I C H T E N 

Ein großer Teil der Beschwerden an das Luftfahrtbundesamt betrifft die Verletzung der Informationspflichten. Leider sind die Daten noch nicht statistisch aufbereitet. Daher können keine genauen Mengenangaben gemacht werden. Es betrifft aber über 80 Prozent der bearbeiteten Beschwerden, so die Bundesregierung (16/10148).