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Verordnung (EG) Nr. 261/2004:



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Gerichtsstand

R E C H T S N O R M   Z U M   G E R I C H T S S T A N D 

zu Artikel Gerichtsstand - VO (EG) Nr. 261/2004


R E C H T S P R E C H U N G   Z U M   G E R I C H T S S T A N D 

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- BGH 22.04.2008 Gerichtsstand
- AG Geldern 28.11.2007

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Gefängnis© Gina Smith - Fotolia.jpg


L E I T S Ä T Z E   Z U M   G E R I C H T S S T A N D 

Beschluss BGH 22.04.2008 Gerichtsstand Dem Europäischen Gerichtshof wird die Frage vorgelegt, ob nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO) bei Flugreisen von einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft in einen anderen Mitgliedstaat ein einheitlicher Gerichtsstand des Erfüllungsortes anzunehmen ist und welche Kriterien dafür maßgeblich sind, insbesondere ob er durch den Ort des Abflugs oder der Ankunft bestimmt wird.

   

Urteil AG Düsseldorf 13.03.2008 Nachtflugverbot 3. Wenn eine Fluggesellschaft nicht substanziiert vorträgt, dass sie sich erfolglos um eine Ausnahmegenehmigung von der Nachtflugsperre bemüht hat, auf welchen Wegen und bei wem genau sie einen derartigen Antrag gestellt hat und durch welchen der als Zeugen benannten Mitarbeiter dies erfolgt sein soll, kann die Fluggesellscahft sich nicht auf "außergewöhnliche Umstände" berufen.

   

AG Geldern 28.11.2007 Annullierung 1. Für den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen Annullierung eines bei einer irischen Fluggesellschaft gebuchten Fluges von einem Flughafen in England (London- Stansted) zu einem Flughafen in Deutschland (Weeze) ist das Gericht als Gerichtsstand des Erfüllungsortes zuständig, in dessen Sprengel der deutsche Flughafen liegt. 2. Müssen die Fluggäste eines Fluges das Flugzeug wieder verlassen, erhalten ihr Gepäck zurück und werden erst am Folgetag unter einer anderen Flugnummer an ihrem Zielort gebracht, dann liegt eine Annullierung des gebuchten Fluges vor. 3. Die Behauptung des Luftfahrtunternehmens, wegen der Bewusstlosigkeit eines Passagiers eines früheren Fluges und dessen Abtransport sei es zu den weiteren Verzögerungen gekommen, begründet keine außerordentliche Umstände, die von einer Ausgleichszahlung befreien. (Leitsätze der NJOZ-Redaktion)

   

OLG München 16.05.07 Gerichtstand Ist die Dienstleistung vertragsgemäß in mehreren Mitgliedstaaten zu erbringen, ist für die Findung des einheitlichen Erfüllungsortes maßgebend, wo der örtliche Schwerpunkt der Dienstleistung gewesen wäre, d.h. der Ort zu dem der Streitgegenstand die engste Verknüpfung aufweist.

   


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zu Verjährung mit Sonstiges zur VO (EG) 261/2004

© suma-pro.de (2007-2012) Urteile zur VO (EG) 261/2004, zur Anwendbarkeit, zur Nichtbeförderung, zur Flugannullierung, zur Abflugverspätung, zu den Ausgleichsleistungen, zu Herabstufung, zu den Betreuungsleistungen, zu nicht vertretbaren Gründen, zu außergewöhnlichen Umständen, zur Verjährung, zum Gerichtsstand, und zu Sonstigem.