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Verordnung (EG) Nr. 261/2004:



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Flugannullierung

R E C H T S N O R M   Z U R   A N N U L L I E R U N G 

zu Artikel 5 Annullierung - VO (EG) Nr. 261/2004


R E C H T S P R E C H U N G   Z U R   A N N U L L I E R U N G 

Derzeit vertritt die Bundesregierung (16/10148) die Auffassung, bei der Frage, ob eine Annullierung für das betroffene Luftfahrtunternehmen durch die Ergreifung von zumutbaren Maßnahmen vermeidbar im Sinne des Arti kels 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gewesen sei, komme es auf die Umstände des Einzelfalls an.


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D I E   U R T E I L E 

Urteil EuGH 10.07.2008 Annullierung


Urteil LG Köln 29.04.2008 Enteisungsanlage


Urteil AG Düsseldorf 08.04.2008 Anwendbarkeit


LG Köln 19.03.2008 Annullierung


Urteil AG Düsseldorf 13.03.2008 Nachtflugverbot


Antrag Europäischer Gerichtshof 06.03.2008


Urteil AG Dortmund 04.03.2008 Annullierung


LG Berlin 07.02.2008 Technischer Defekt


OLG Koblenz 11.01.2008 Annullierung wg Nebel


Urteil LG Berlin 13.12.2007 Hydraulikdefekt


AG Geldern 28.11.2007 Annullierung


AG Rüsselsheim 11.10.2007 Annullierung Verspätung


Urteil LG Berlin 28.08.2007 Air Force One


LG Darmstadt 01.08.2007 Annullierung


Urteil AG Köln 12.07.2007 Annulierung Verspätung


AG Wedding 24.05.2007 Leerflug ist Annullierung


AG Frankfurt 21.09.06 gleichzeitige Buchung


AG Wedding 19.09.06 Annullierung


AG Frankfurt 31.08.06 Annullierung


LG Darmstadt 12.07.06 Annullierung


Urteil AG Frankfurt 15.06.2007 Verpflichtung


AG Frankfurt 09.05.06 Annullierung Streik


AG Frankfurt 08.05.06 Annullierung


Urteil AG Schöneberg 21.09.2005 Startversuche




L E I T S Ä T Z E   Z U R   F L U G A N N U L L I E R U N G 

Urteil EuGH 10.07.2008 Annullierung ...Eine Hin- und Rückreise kann nicht als ein und derselbe Flug angesehen werden...

   

Urteil LG Köln 29.04.2008 Enteisungsanlage Technische Defekte sind grundsätzlich „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/ 2004, sofern ein „unerwarteter“ Flugsicherheitsmangel auftritt, der auch durch Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätte verhindert werden können. Dies kann beim Ausfall einer Enteisungsanlage gegeben sein.

   

Urteil AG Düsseldorf 08.04.2008 Anwendbarkeit 1. Die VO(EG) Nr. 261/2004 gilt nur, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ein „Unternehmen der Gemeinschaft“ ist oder die Reise im Gebiet eines Mitgliedstaates angetreten worden ist. Das ist beim Flug einer iranischen Airline aus Bangkog nicht der Fall.

   

LG Köln 19.03.2008 Annullierung Ein Flug, der nicht durchgeführt wird, ist auch dann annulliert, wenn das Luftfahrtunternehmen den Fluggast mit einem anderen Flug umbucht und der Fluggast mit diesem anderen Flug nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abfliegt und sein Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßige Ankunftszeit zu erreicht.

   

Urteil AG Düsseldorf 13.03.2008 Nachtflugverbot 3. Wenn eine Fluggesellschaft nicht substanziiert vorträgt, dass sie sich erfolglos um eine Ausnahmegenehmigung von der Nachtflugsperre bemüht hat, auf welchen Wegen und bei wem genau sie einen derartigen Antrag gestellt hat und durch welchen der als Zeugen benannten Mitarbeiter dies erfolgt sein soll, kann die Fluggesellscahft sich nicht auf "außergewöhnliche Umstände" berufen.

   

Urteil AG Dortmund 04.03.2008 Annullierung 2. Ein Luftfahrtunternehmen, das wegen einer Annullierung dem Fluggast keine Hotelübernachtung verschafft, schuldet dem Fluggast Schadensersatz für die von diesem aufgewendeten Übernachtungskosten....

   

Antrag Europäischer Gerichtshof 06.03.2008 Fluggäste auf einem Rückflug von einem Drittland in einen Mitgliedstaat sind selbst dann, wenn Hin- und Rückflug gleichzeitig gebucht wurden, keine „Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats…einen Flug antreten“, im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 261/2004 und fallen somit nicht in den persönlichen Anwendungsbereich der Verordnung, wenn das den betreffenden Flug ausführende Luftfahrtunternehmen kein solches der Gemeinschaft ist.

   

LG Berlin 07.02.2008 Technischer Defekt 1. Ein Luftfahrtunternehmen ist nicht zur Ausgleichszahlung verpflichtet, wenn es nachweist, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückging, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. 2. Technische Defekte scheiden nicht von vornherein als Entlastungsgrund i.S.d. Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 aus. 3. Ein Defekt des für das Einfahren des Fahrwerks benötigten Sensors ist ein außergewöhnlicher Umstand i.S.d. Art. 5 Abs. 3 VO.

   

OLG Koblenz 11.01.2008 Annullierung wg Nebel 3. Ist eine nebelbedingte Annullierung durch „außergewöhnliche Umstände“ gerechtfertigt, kommt es nicht darauf an, ob die Fluggesellschaft nach Lichtung des Nebels die Möglichkeit gehabt hätte den Flug verspätet durchzuführen. In diesem Fall steht dem Reisenden keine Ausgleichsleistung zu. 1. „Erfüllungsort“ der Beförderungspflicht i.S.d. Art. Art. 5 i.V.m. Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 ist auch im Transport zum Flughafen Hahn und in der dortigen Abfertigung zu sehen. 2. Ein Fluggast hat auch dann Anspruch auf Betreuungsleistungen, wenn die Annullierung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückgeht.

   

Urteil LG Berlin 13.12.2007 Hydraulikdefekt 1. Der Begriff des Fluges bestimmt sich nicht allein nach der Flugnummer und dem Fluggerät. Vielmehr ist darauf abzustellen, ob die Gruppe von Passagieren, die nach der ursprünglichen Planung transportiert werden sollte, im Wesentlichen in gleicher Zusammensetzung befördert wird. 2. Zur Abgrenzung der Verspätung von der Annullierung ist auf den konkreten Einzelfall abzustellen. Dabei sind bestimmte Indizien heranzuziehen, namentlich die Beförderung mit einer anderen Fluggesellschaft, einem anderen Flugzeug, einer anderen Besatzung, die Vergabe neuer Flugnummern, die Wiederaushändigung des Reisegepäcks, ein erneutes Einchecken, d. h. das erneute Verteilen von Sitzplätzen und/oder einer neuen Bordkarte. Darüber hinaus ist auch die Dauer der Verspätung als Abgrenzungskriterium heranzuziehen. Denn aufgrund des Fixgeschäftscharakters des Beförderungsvertrags kann bei einer Beförderung erst mehrere Stunden oder gar Tage später nicht mehr von dem vertraglich geschuldeten Flug gesprochen werden, sondern von einer Ersatzbeförderung (aliud), weshalb jede Verspätung irgendwann in eine Annullierung umschlägt. 3. Ein im Cockpit angezeigter zu geringer Füllstand des Hydrauliksystems auf Grund einer Undichtigkeit stellt keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Verordnung dar.

   

AG Geldern 28.11.2007 Annullierung 1. Für den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen Annullierung eines bei einer irischen Fluggesellschaft gebuchten Fluges von einem Flughafen in England (London- Stansted) zu einem Flughafen in Deutschland (Weeze) ist das Gericht als Gerichtsstand des Erfüllungsortes zuständig, in dessen Sprengel der deutsche Flughafen liegt. 2. Müssen die Fluggäste eines Fluges das Flugzeug wieder verlassen, erhalten ihr Gepäck zurück und werden erst am Folgetag unter einer anderen Flugnummer an ihrem Zielort gebracht, dann liegt eine Annullierung des gebuchten Fluges vor. 3. Die Behauptung des Luftfahrtunternehmens, wegen der Bewusstlosigkeit eines Passagiers eines früheren Fluges und dessen Abtransport sei es zu den weiteren Verzögerungen gekommen, begründet keine außerordentliche Umstände, die von einer Ausgleichszahlung befreien. (Leitsätze der NJOZ-Redaktion)

   

AG Rüsselsheim 11.10.2007 Annullierung Verspätung Werden Fluggäste nicht zur vereinbarten Zeit, sondern erst nach 20 Stunden am nächsten Tag befördert, ist der geplante Flug jedenfalls dann als annulliert anzusehen, wenn die Fluggäste während der Nacht in ein Hotel gebracht werden, ohne dass ihnen mitgeteilt wird, wann am nächsten Tag der Flug gehe soll.

   

Urteil LG Berlin 28.08.2007 Air Force One 1. Die Landung der Air Force One des amerikanischen Präsidenten auf einem Flughafen ist ein außergewöhnlicher Umstand 2. Den Luftfahrtunternehmen kann nicht abverlangt werden, schon zu einem Zeitpunkt "alle zumutbaren Maßnahmen" zu ergreifen, wenn die Annullierung des Fluges nur eine Möglichkeit ist. Vielmehr wäre ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit zu fordern, der es zwingend erscheinen lässt, dass das Luftfahrtunternehmen eine Umbuchung oder andere Maßnahmen zum Schutz der Flugreisenden vor Nachteilen ergreift.

   

LG Darmstadt 01.08.2007 Annullierung 1. Technische Defekte des Fluggerätes, die Flugsicherheitsmängel verursachen, fallen nur dann in den Anwendungsbereich des Art.5 Abs. 3 VO, wenn sie auf äußere Einflüsse zurückzuführen sind, also etwa witterungsbedingte Defekte (z.B. durch Blitzschlag, Hagel u.ä.), Defekte durch unautorisierte Eingriffe von betriebsfremden Dritten (z.B. Terroranschläge, durch den Fluggast selbst herbeigeführte Beschädigungen u.ä.) oder sonstige vergleichbare Umstände (z.B. Vogelschlag). Ein Versagen der technischen Einrichtungen des Fluggerätes selbst ist allein dem Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft zuzuweisen. 2. Schadenersatz wegen Flugannullierung aufgrund eines technischen Defekts an einer Tür ist nach Art. 7 Abs. 1 lit. a VO begründet.

   

Urteil AG Köln 12.07.2007 Annulierung Verspätung Eine Verspätung betrifft die Abflugzeit, Verspätungen der Ankunftszeit am Zielflughafen werden von der Verordnung nicht erfasst. Für die Frage der Abgrenzung zwischen einer Verspätung und einer Annullierung eines Fluges ist eine objektive Sichtweise heranzuziehen.

   

AG Wedding 24.05.2007 Leerflug ist Annullierung Leerflug ist keine Verspätung, sondern eine Annullierung. „Annullierung” meint die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war.

   

AG Frankfurt 21.09.06 gleichzeitige Buchung Bei einer gleichzeitig erfolgten Buchung von Hin- und Rückflug sind diese Flüge als einheitlicher Flug zu verstehen.

   

AG Wedding 19.09.06 Annullierung Ein Luftfahrtunternehmen, dass sich mit dem Hinweis auf Schlechtwetterbedingungen berufen will, muss darlegen, welche konkreten Witterungsbedingungen in welchem Zeitraum wann zur Streichung des ursprünglich vergebenen Starts durch die Flugsicherung geführt haben. Der wiederholte pauschale Hinweis auf sehr schlechte Wetterverhältnisse am Abflugtag genügt nicht.

   

AG Frankfurt 31.08.06 Annullierung Von einer Annullierung ist dann auszugehen, wenn der Flug, auf dem der Fluggast befördert wird, anders als geplant abläuft und sich als ein seinem Zuschnitt nach völlig anderer Flug darstellt.

   

LG Darmstadt 12.07.06 Annullierung Unter „Annullierung“ eines Fluges kann nicht schon jede Nichtdurchführung zur vorgesehenen Abflugzeit gemeint sein, sondern nur die endgültige Nichtdurchführung oder eine so große Verzögerung, dass diese einer endgültigen Nichtdurchführung gleichkommt.

   

Urteil AG Frankfurt 15.06.2007 Verpflichtung Anspruchsverpflichtet und daher passivlegitimiert ist für die in Art. VO (EG) Nr. 261/2004 geregelte Ausgleichszahlung allein das „ausführende Luftfahrtunternehmen“. Bei einem Code-share-Flug ist für die Passivlegitimation nicht entscheidend, welches Luftfahrtunternehmen den Luftbeförderungsvertrag mit dem Fluggast geschlossen hat, sondern welches Luftfahrtunternehmen den Flug durchgeführt hat oder hätte durchführen sollen.

   

AG Frankfurt 09.05.06 Annullierung Streik Kommt bei einer Annullierung das Luftfahrtunternehmen seiner Verpflichtung nicht nach, Verpflegung und ggf. eine Unterkunft sowie die Beförderung zum Flughafen sowie Telekommunikationsmöglichkeiten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, hat das Luftfahrtunternehmen dem Reisenden die Kosten zu erstatten.

   

AG Frankfurt 08.05.06 Annullierung Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 kommt es bei einem Streik nicht darauf an, ob es sich um einen Streik im Luftfahrtunternehmen oder solche außerhalb des Luftfahrtunternehmens handelt.

   

Urteil AG Schöneberg 21.09.2005 Startversuche Wenn nach zwei erfolglosen Startversuchen ein Rücktransport der Fluggäste zum Warteraum des Flughafengebäudes ohne Information der Fluggesellschaft erfolgt und die Reisenden ihr Gepäck über das Gepäckband zurück erhalten ist von einer Annullierung des Fluges durch eine Fluggesellschaft auszugehen mit der Folge der Entstehung von Ansprüchen des Fluggastes auf eine Ausgleichszahlung und auf Schadenersatz der Kosten für einen Ersatzflug...

   


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zu Nichtbeförderung mit Abflugverspätung

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Urteil LG Köln 29.04.2008 Enteisungsanlage