Startseite Stichwort-Suche Urteile zu Pauschalreisen Montrealer Übereinkommen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Luftbeförderung Bahnbeförderung Reiseversicherungen Checklisten rechtssichere Textmuster Anwalt Newsletter Sitemap1
Merkzettel anzeigen Warenkorb anzeigen (0 Artikel, 0,00 EUR) Zur Kasse gehen Ihre persönlichen Daten

Verordnung (EG) Nr. 261/2004:



Themen:
Anwendbarkeit
Nichtbeförderung EG
Flugannullierung
Abflugverspätung EG
Ausgleichleistungen
Betreuungsleistungen
Herabstufung
Informationspflichten
Nicht vertretbare Gründe
Außergewöhnliche Umstände
Verjährung
Gerichtsstand
Sonstiges


Allgemein:
Downloads
Rechtliches
Impressum
Kontakt
Information
AGB
Widerrufsrecht
Haftungsausschluss
Datenschutz
Hilfe


Urteil LG Berlin 28.08.2007 Air Force One

Annullierung | außergewöhnlicher Umstand | Air Force One |

VO(EG) 261/2004 Art. 5 Abs. 3, Art 80 Abs 2 , Art 7

Leitsätze
1. Die Landung der Air Force One des amerikanischen Präsidenten auf einem Flughafen ist ein außergewöhnlicher Umstand

2. Den Luftfahrtunternehmen kann nicht abverlangt werden, schon zu einem Zeitpunkt "alle zumutbaren Maßnahmen" zu ergreifen, wenn die Annullierung des Fluges nur eine Möglichkeit ist. Vielmehr wäre ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit zu fordern, der es zwingend erscheinen lässt, dass das Luftfahrtunternehmen eine Umbuchung oder andere Maßnahmen zum Schutz der Flugreisenden vor Nachteilen ergreift.

LG Berlin Urt. v. 28.08.2007
Bestellnr.: 261V0708281

Sachverhalt
Bei dem Besuch des amerikanischen Präsidenten und der Landung der Air Force One auf dem Flughafen Frankfurt wurde der Fluges von Dresden nach Frankfurt annulliert

Entscheidungsgründe
... hier bestellen


Bestellnummer:: 261V0708281

2,95 EUR

incl. 19% USt. siehe Versand

Download:   St.

Auf den Merkzettel.


Urteil LG Berlin 07.02.2008 Fahrwerkdefekt