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Verordnung (EG) Nr. 261/2004:



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Urteil AG Rüsselsheim 11.10.2007 Annullierung

F L U G A N N U L I K E R U N G   B E I   2 0   S T D .   W A R T E Z E I T   U N D   . . . 

FLUG | ANNULLIERUNG | Verordnung (EG) Nr. 261/2004 | Verspätung | Annullierung | Flugannullierung

VO(EG) Nr. 261/2004 Art. 7 Abs. 1 lit. A, Art. 2 lit. l, Art. 5 Abs. 1 lit. c , Art. 5 Abs. 3

Leitsatz
Wird der Flug mehr als 20 Stunden später als geplant durchgeführt und werden die Reisenden in der Nacht in ein Hotel entlassen wurden, ohne dass ihnen eine Verspätung dergestalt angezeigt wurde, wann am nächsten Tag der Flug gehen sollte, ist der geplante Flug als annulliert anzusehen.

AG Rüsselsheim, Urt. v. 11.10.2007


Bestellnummer:: 261V071011

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zur VO (EG) 261/2004 mit Flugannullierung

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AG Rüsselsheim 11.10.2007 Annullierung Verspätung | Urteil LG Berlin 11.10.2007 Nichtbeförderung