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Abflugverspätung EG
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R E C H T S N O R M Z U R V E R S P Ä T U N G
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R E C H T S P R E C H U N G Z U R V E R S P Ä T U N G
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- LG Köln 19.03.2008 Annulierung - Verspätung - AG Rüsselsheim 11.10.2007 Verspätung - Annullierung - AG Frankfurt 25.04.07 Verspätetes Erscheinen
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D I E U R T E I L E
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Urteil BGH 07.10.2008 Abflugverspätung 1. Anspruch auf Erstattung der kompletten Flugscheinkosten bei Verspätungen ab fünf Stunden besteht nur gegenüber dem Luftfahrtunternehmen nicht aber gegenüber einem Reiseveranstalter. 2. Bei einer Pauschalreise stellt die Verspätung eines Zubringerfluges um mindestens fünf Stunden nicht schon für sich eine erhebliche Beeinträchtigung dar, die eine Kündigung des Reisevertrages ermöglicht. Ob bei einer solchen Verspätung ein Kündigungsgrund gegeben ist, ist vielmehr aufgrund einer an Zweck und konkreter Ausgestaltung der Reise sowie der Art und Dauer der Beeinträchtigung orientierten Gesamtwürdigung zu beurteilen.
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Urteil AG Geldern 20.02.2008 Wetterbedingungen 1. Will sich ein Luftfahrtunternehmen, das einen bestimmten Flug annulliert hat, auf „mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarende Wetterbedingungen“ als „außergewöhnliche Umstände“ berufen, so kann es nur die Wetterbedingungen heranziehen, die sich auf den annullierten Flug unmittelbar ausgewirkt haben....
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Urteil LG Berlin 11.10.2007 Nichtbeförderung Die Verordnung findet nicht nur in allen Fällen der Überbuchung Anwendung, sondern auch, wenn ein Fluggast nicht befördert wurde und keiner der in Art. 2 lit. j VO genannten Rechtfertigungsgründe vorliegt.
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AG Rüsselsheim 11.10.2007 Annullierung Verspätung Werden Fluggäste nicht zur vereinbarten Zeit, sondern erst nach 20 Stunden am nächsten Tag befördert, ist der geplante Flug jedenfalls dann als annulliert anzusehen, wenn die Fluggäste während der Nacht in ein Hotel gebracht werden, ohne dass ihnen mitgeteilt wird, wann am nächsten Tag der Flug gehe soll.
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Urteil LG Frankfurt 26.07.2007 Schadensersatz Schadensersatzansprüche bestehen bei Flugverzögerung in den Kosten, die in Folge der Flugverzögerung aufwenden sind und im Aufwand für Unterkunft und Verpflegung, der infolge der Verzögerung nur eingeschränkt genutzt werden konnte.
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Urteil AG Köln 12.07.2007 Annulierung Verspätung Eine Verspätung betrifft die Abflugzeit, Verspätungen der Ankunftszeit am Zielflughafen werden von der Verordnung nicht erfasst. Für die Frage der Abgrenzung zwischen einer Verspätung und einer Annullierung eines Fluges ist eine objektive Sichtweise heranzuziehen.
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AG Wedding 24.05.2007 Leerflug ist Annullierung Leerflug ist keine Verspätung, sondern eine Annullierung. „Annullierung” meint die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war.
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Urteil AG Frankfurt 25.04.07 Verspät. Erscheinen Ein Luftfahrtunternehmen kann sich nicht nach Art. 2 lit. j VO entlasten, wenn ein Passagier aufgrund Verspätung des Zubringerfluges den Anschlussflug verpasst. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Abfertigung des Anschlussfluges Vorbringen der Klägerin noch nicht abgeschlossen, mithin auch die Abfertigung noch möglich ist.
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Urteil AG Frankfurt 25.01.2007 Erscheinen Werden beim Abschluss des Luftbeförderungsvertrages Hin- und Rückflug gemeinsam gebucht und mit einem einheitlichen Reisepreis berechnet, ist von einem Rundflug auszugehen, der vom ersten Flughafen aus abgeht.
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Urteil AG Rüsselsheim 07.11.2006 Nichtbeförderung Der Begriff der Verspätung muss sich auch an der Zumutbarkeit für die Passagiere, eine Verspätung hinzunehmen, orientieren. Jedenfalls nach einer Abflugverzögerung von mehr als 48 Stunden ist nicht mehr von einer Verspätung, sondern zwingend von einer Annullierung auszugehen.
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Urteil AG Rüsselsheim 17.03.2006 Verspätung Bei einer 25stündigen Abflugverspätung kann der Reisende den Flugpreis mindern.
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Urteil AG Duisburg 20.11.2002 Rückflugvorverlegung 1. Die Zumutbarkeitsgrenze für Flugverspätungen ist im Rahmen der Auswirkungen des Massenreiseverkehrs bei vier Stunden Verspätung zu ziehen. 2. Die Vorverlegung des Rückflugs bis zu acht Stunden ist kein Reisemangel i.S. § 651 c BGB. 3. Die Flugvorverlegung ist für den Reisenden nur unzumutbar, wenn die Nachtruhe verloren geht oder wesentlich verkürzt wird.
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L E I T S Ä T Z E Z U R A B F L U G V E R S P Ä T U N G
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Urteil BGH 07.10.2008 Abflugverspätung 1. Anspruch auf Erstattung der kompletten Flugscheinkosten bei Verspätungen ab fünf Stunden besteht nur gegenüber dem Luftfahrtunternehmen nicht aber gegenüber einem Reiseveranstalter. 2. Bei einer Pauschalreise stellt die Verspätung eines Zubringerfluges um mindestens fünf Stunden nicht schon für sich eine erhebliche Beeinträchtigung dar, die eine Kündigung des Reisevertrages ermöglicht. Ob bei einer solchen Verspätung ein Kündigungsgrund gegeben ist, ist vielmehr aufgrund einer an Zweck und konkreter Ausgestaltung der Reise sowie der Art und Dauer der Beeinträchtigung orientierten Gesamtwürdigung zu beurteilen.
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Urteil AG Geldern 20.02.2008 Wetterbedingungen 1. Will sich ein Luftfahrtunternehmen, das einen bestimmten Flug annulliert hat, auf „mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarende Wetterbedingungen“ als „außergewöhnliche Umstände“ berufen, so kann es nur die Wetterbedingungen heranziehen, die sich auf den annullierten Flug unmittelbar ausgewirkt haben....
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Urteil LG Berlin 11.10.2007 Nichtbeförderung Die Verordnung findet nicht nur in allen Fällen der Überbuchung Anwendung, sondern auch, wenn ein Fluggast nicht befördert wurde und keiner der in Art. 2 lit. j VO genannten Rechtfertigungsgründe vorliegt.
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AG Rüsselsheim 11.10.2007 Annullierung Verspätung Werden Fluggäste nicht zur vereinbarten Zeit, sondern erst nach 20 Stunden am nächsten Tag befördert, ist der geplante Flug jedenfalls dann als annulliert anzusehen, wenn die Fluggäste während der Nacht in ein Hotel gebracht werden, ohne dass ihnen mitgeteilt wird, wann am nächsten Tag der Flug gehe soll.
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Urteil LG Frankfurt 26.07.2007 Schadensersatz Schadensersatzansprüche bestehen bei Flugverzögerung in den Kosten, die in Folge der Flugverzögerung aufwenden sind und im Aufwand für Unterkunft und Verpflegung, der infolge der Verzögerung nur eingeschränkt genutzt werden konnte.
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Urteil AG Köln 12.07.2007 Annulierung Verspätung Eine Verspätung betrifft die Abflugzeit, Verspätungen der Ankunftszeit am Zielflughafen werden von der Verordnung nicht erfasst. Für die Frage der Abgrenzung zwischen einer Verspätung und einer Annullierung eines Fluges ist eine objektive Sichtweise heranzuziehen.
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AG Wedding 24.05.2007 Leerflug ist Annullierung Leerflug ist keine Verspätung, sondern eine Annullierung. „Annullierung” meint die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war.
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Urteil AG Frankfurt 25.04.07 Verspät. Erscheinen Ein Luftfahrtunternehmen kann sich nicht nach Art. 2 lit. j VO entlasten, wenn ein Passagier aufgrund Verspätung des Zubringerfluges den Anschlussflug verpasst. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Abfertigung des Anschlussfluges Vorbringen der Klägerin noch nicht abgeschlossen, mithin auch die Abfertigung noch möglich ist.
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Urteil AG Frankfurt 25.01.2007 Erscheinen Werden beim Abschluss des Luftbeförderungsvertrages Hin- und Rückflug gemeinsam gebucht und mit einem einheitlichen Reisepreis berechnet, ist von einem Rundflug auszugehen, der vom ersten Flughafen aus abgeht.
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Urteil AG Rüsselsheim 07.11.2006 Nichtbeförderung Der Begriff der Verspätung muss sich auch an der Zumutbarkeit für die Passagiere, eine Verspätung hinzunehmen, orientieren. Jedenfalls nach einer Abflugverzögerung von mehr als 48 Stunden ist nicht mehr von einer Verspätung, sondern zwingend von einer Annullierung auszugehen.
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Urteil AG Rüsselsheim 17.03.2006 Verspätung Bei einer 25stündigen Abflugverspätung kann der Reisende den Flugpreis mindern.
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Urteil AG Duisburg 20.11.2002 Rückflugvorverlegung 1. Die Zumutbarkeitsgrenze für Flugverspätungen ist im Rahmen der Auswirkungen des Massenreiseverkehrs bei vier Stunden Verspätung zu ziehen. 2. Die Vorverlegung des Rückflugs bis zu acht Stunden ist kein Reisemangel i.S. § 651 c BGB. 3. Die Flugvorverlegung ist für den Reisenden nur unzumutbar, wenn die Nachtruhe verloren geht oder wesentlich verkürzt wird.
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B Ü C H E R H I E R D I R E K T B E S T E L L E N
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