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Reiseabbruch-Versicherung

U R T E I L E   Z U R   R E I S E A B B R U C H - V E R S I C H E R U N G 

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Urteil LG Potsdam 22.04. 2004 Attestpflicht




L E I T S Ä T Z E   Z U R   R E I S E A B B R U C H - V E R S I C H E R U N G 

Urteil LG Potsdam 22.04. 2004 Attestpflicht 1. Ein Attest ist als Nachweis für das Auftreten einer unerwarteten schweren Erkrankung nur dann geeignet, wenn es unmittelbar bei Eintritt des Versicherungsfalls und noch vor oder bei Abbruch der Reise eingeholt wird. Wird ein Attest erst Tage oder Wochen nach dem Eintritt des Versicherungsfalles und dem Reise-Abbruch eingeholt, kann das Attest keine hinreichende Aussage über den vergangenen Zustand treffen. Es ist offensichtlich, dass das Fehlen eines Attestes bezüglich des vor oder bei Reise-Abbruch bestehenden gesundheitlichen Zustandes des Klägers entscheidenden Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalles hat.

   


S A G   E S   M I T   B L U M E N 



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zur Reiserücktrittskosten-Versicherung mit Flugverspätungs-Versicherungen

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