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Urteil LG Köln 26.10.2006 Schwangerschaft

B E I   S C H W A N G E R S C H A F T   F E R N R E I S E   S T O R N I E R E N 

Reiserücktrittskosten-Versicherung | Schwangerschaft | Schadensminderungspflicht|Stornierung|

§ 305c Abs. 2 BGB

Leitsatz
1. Nach Feststellung einer Schwangerschaft müssen Frauen nicht gleich am nächsten Werktag die Buchung einer Fernreise stornieren. Ihre Reiserücktrittskostenversicherung muss ihnen stattdessen einige Tage Bedenkzeit zugestehen - in dieser Zeit könne "das Für und Wider eines nicht alltäglichen Urlaubs vor dem Hintergrund der Schwangerschaft in Ruhe bedacht werden".

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 852,35 € nebst 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem
01.12.2005 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 29 % und die
Beklagte zu 42 %. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

LG Köln Urt. v. 26.10.2006


B E S T E L L E N   U N D     D O W N L O A D E N 

Bestellnummer:: 305B0610261

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