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Urteil LG Koblenz 01.07.2004 Depression

R E I S E R Ü C K T R I T T 

Reise-Rücktrittskosten-Erstattung | Reiseantritt | Schwere unerwartete Erkrankung | Reiseversicherungsvertrag | Reise-Rücktrittskosten- Versicherung |

BGB

Leitsätze
1. Wer in eigener Regie zum Flughafen anreist, hat die Reise noch nicht angetreten.

2. Ein Panikanfall mit schweren körperlichen Symptomen am Flughafen ist eine schwere Erkrankung im Sinne der Reise-Rücktrittskosten- Versicherung. Sie ist unerwartet, auch wenn trotz depressiver Grunderkrankung in der Vergangenheit mehrfach problemlos Reisen zum jetzigen Urlaubsziel unternommen wurden.

LG Koblenz Urt. v. 01.07.2004 -

zum Sachverhalt [30 KB]


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© Reiserechts-Register 2008 - Urteile zu Pauschalreisen, zur Mängelrüge, zu den Informationspflichten, zur Buchung, zum Flug, zur Bahnbeförderung, zur Busbeförderung, zur Schiffbeförderung, zum Reisegepäck, zur Unterkunft, zum Lärm


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