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Urteil AG München 24.11.2003 unerwartet krank

J A H R E L A N G E   B E H A N D L U N G 

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung | Unerwartete schwere Erkrankung | Depression | Erkrankung in Schüben | Reiseversicherungsvertrag | fachärztliches Attest |

VB-ERV 2001 Teil A § 1 Nr. 1 a

Leitsätze
1. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt nicht vor, wenn der Versicherungsnehmer bereits seit Jahren diesbezüglich in Behandlung ist.

2. Bei einer Erkrankung, die in Schüben verläuft, liegt keine unerwartete schwere Erkrankung vor, wenn die Erkrankung in ein akutes Stadium eintritt.

3. Der Anspruch kommt des Weiteren nicht in Betracht, wenn der Obliegenheit, ein fachärztliches Attest vorzulegen, nicht nachgekommen wurde.

AG München, Urt. v. 24.11.2003


Bestellnummer:: 1V0311241

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U R H E B E R R E C H T 

© Reiserechts-Register 2008 - Urteile zu Pauschalreisen, zum Montrealer Abkommen, zur Verordnung (EG) Nr. 261/2004, zur Luftbeförderung, zur Bahnbeförderung, zu Reiseversicherungen
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