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LG Hannover 07.12.2000 Fahrraddiebstahl

S C H A D E N S E R S A T Z 

Fahrrad-Diebstahl während Bahnbeförderung | Bahnbeförderungsvertrag | Obhutspflicht | Schadensersatz

EVO § 25; HGB §425 Abs. 1

Leitsatz
Die Deutsche Bahn ist im Rahmen eines Beförderungsvertrages verpflichtet, einem Reisenden ein Fahrrad, das während der Bahnfahrt gestohlen wurde, entsprechend des Verkehrswertes zu ersetzen, wenn der Reisende seinen Pflichten zur Sicherung seines Fahrrades im Fahrradabteil der Deutschen Bahn erfüllt hat.

LG Hannover , Urt. v. 07.12.2000


Bestellnummer:: 25E0012071

2,95 EUR

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