|
Urteil LG Frankfurt 03.11.2008 Bootsunfall 1. Wenn der Reiseveranstalter nicht nur als Vermittler einer am Urlaubsort gebuchten Reiseleistung "Bootsausflug" auftritt, haftet er für Unfälle bei der Reiseleistung...
|
|
|
|
Urteil LG Frankfurt 17.01.2008 Treppensturz 1. Wenn ein Reisender auf einer feuchten, polierten Marmortreppe im Hotel stürzt liegt eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten vor und dem Reisenden steht ein Schmerzensgeld und Schadensersatzanspruch zu. 2. Infolge dieses Mangels und des Sturzes des Reisenden waren die letzten Tage der mehrtägigen Reise für den Reisenden und seine Familie ganz erheblich beeinträchtigt, dafür steht ihm eine Minderungsquote zu und er hat einen Anspruch auf Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude. 2. Den Reisenden trifft aber ein Mitverschulden, wenn er bei genügender Vorsicht hätte bemerken können, dass die Treppe wegen des Regens nass und rutschgefährlich war.
|
|
|
|
Urteil LG Koblenz 26.09.2007 Ausrutschen Das Ausrutschen in Sanitärbereichen wie Dusche oder Badewannen gehört zum privaten Unfall- und Verletzungsrisiko eines Reisenden.
|
|
|
|
Urteil OLG Köln 20.06.2007 Schnorchelunfall 1. Ein Reiseveranstalter, der mit Bademöglichkeiten in einer Sandbucht wirbt, ist nicht verpflichtet, auf eine Gefährdung für Schwimmer durch Bootsverkehr außerhalb des markierten Bereichs hinzuweisen. 2. Schnorcheln im Meer jenseits des markierten Bereichs gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. ...
|
|
|
|
Urteil BGH 12.6.2007 Verkehrssicherungspflicht Die Beeinträchtigung, die ein Reisender durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters erleidet, kann einen Reisemangel darstellen.
|
|
|
|
UrteilOLG Frankfurt 22.05.2007 Kaufvertrag Teppich Zur Anwendbarkeit türkischen Rechts auf einen Kaufvertrag über einen Teppich, den ein deutscher Reisender während einer Türkeireise schließt.
|
|
|
|
Urteil AG Neuwied 02.03.2007 Ausrutschen Das Ausrutschen in Sanitärbereichen wie Dusche oder Badewannen gehört zu dem allgemeinen natürlichen Lebensrisiko eines Reisenden, für das ein Reiseveranstalter nicht haftet.
|
|
|
|
Urteil BGH 18.07.2006 Eingangstür Bewirbt der Reiseveranstalter eine Unterkunft mit „kindgerechter Ausstattung", kann das Vorhandensein einer notwendig zu benutzenden Eingangstür aus nicht bruchsicherem Glas und ohne sichtbare Kennzeichnung eine Verletzung der dem Reiseveranstalter obliegenden Verkehrssicherungspflicht darstellen.
|
|
|
|
Urteil OLG Frankfurt 18.05.2006 Safari-Ausflug Ein Reiseveranstalter haftet auch dann für Schäden eines Reisenden während eines am Urlaubsort gebuchten Ausfluges, wenn er im Reiseprospekt und/oder auf am Urlaubsort verteilten Werbezettel ausdrücklich darauf hinweist, dass er lediglich Vermittler der Ausflugsmöglichkeiten ist, wenn die tatsächlichen Umstände der Buchung, Organisation und Durchführung des Ausfluges vor Ort in eklatanten Widerspruch dazu stehen und sich aus Sicht eines vernünftigen und objektiven Reisenden der beherrschende Eindruck entsteht, die Reiseveranstalter sei der eigentliche Veranstalter des Ausfluges.
|
|
|
|
Urteil LG Frankfurt 21.01.2006 Hurrican Eine Minderung bezüglich der vom Reiseveranstalter bis zur Kündigung erbrachten Reiseleistung ist ausgeschlossen, wenn eine der Vertragsparteien von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht, weil der Veranstalter mit Wirksamwerden der Kündigung seinen Anspruch auf den Reisepreis verliert. Bei der Schätzung des Flugkostenanteils können aus den Kosten für einen Verlängerungstag Rückschlüsse auf die Flugkosten gezogen werden.
|
|
|
|
Urteil AG Duisburg 09.06.2004 Ausrutschen 1. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 651 f Abs. 1 BGB ist eine vorherigen Mängelanzeige im Sinne des § 651 d Abs. 2 BGB erforderlich. 2. Eine nicht vollständig sachgemäße Handhabung eines Einzelfalles durch das Vertragshotel liegt außerhalb der Einflusssphäre des Reiseveranstalters und führt daher nicht zu einer Haftung wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht.
|
|
|
|
Urteil AG Bad Homburg 25.03.2004 Brunnenunfall Den Club-Manager eines Hotels trifft die Obhutspflicht, für die Beleuchtung eines in einem Innenhof gelegenen stillgelegten Brunnens zu sorgen, wenn der Innenhof allgemein von den Reisenden betreten wird. Eine indirekte Beleuchtung vom Rand des Innenhofs her reicht. Von dem stillgelegten Brunnen im unbeleuchteten Innenhof des Hotels nach Einbruch der Dunkelheit geht eine Gefahr für die Reisenden aus. Das Verschulden des Club-Managers als Erfüllungsgehilfe hat der Reiseveranstalter einzustehen.
|
|
|
|
Urteil AG Bad Homburg 28.05.2003 Haftung Der Hinweis im Prospekt, daß Ausflüge nicht Bestandteil des Reisevertrages sind, reicht zum Ausschluß der Haftung als Reiseveranstalter. Ein Reiseveranstalter wird nicht dadurch zum Veranstalter eines vor Ort gebuchten Tagesausfluges, dass er über die örtliche Reiseleitung und seine Informationstafeln einen Ausflug vermittelt.
|
|
|
|
Urteil AG Hannover 29.10.2002 Wirbelsturm Wird durch einen Wirbelsturm die Wasser- und Stromversorgung unterbrochen, kann für jeden eingeschränkten Tag der durchschnittliche Tagespreis um 40% gemindert werden. Der Reiseveranstalter kann sich dabei nicht auf höhere Gewalt berufen, wenn ihm die Tatsache eines aufziehenden Wirbelsturms bekannt ist und die Reise dennoch durchführt wird. 2. Wird das gebuchte Hotel zerstört, kann wegen der abweichenden Lage der Ersatzunterkunft für die gesamte Reisezeit der Reisepreis um 15% gemindert werden.
|
|
|
|
Urteil AG Hannover 16.01.2003 Treppensturz 1. Der Umstand, dass ein Treppenbenutzer auf den Stufen der Treppe stürzt und hierbei Schaden erleidet, rechtfertigt jedenfalls dann nicht den Beweis des ersten Anscheins für eine gefährlichen Zustand der Treppe (etwa wegen unzu- reichender bzw. fehlender Beleuchtung), wenn die Möglichkeit nicht von der Hand zu weisen ist, dass der Geschädigte allein durch Unachtsamkeit und Ungeschicklichkeit zu Fall gekommen ist 2. Es ist anerkannt, dass ein Reiseveranstalter seine Leistungsträger nicht nur sorgfältig auswählen, sondern den Umständen entsprechend auch überwachen muss. Bei einer Hotelanlage hat er vor Vertragsschluss unter anderem den ausreichenden Sicherheitsstandard zu überprüfen und den Umstanden entsprechend in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob dieser Standard gewahrt bleibt. Zu einem Kontrollrundgang etwa mehrmals täglich oder gar stündlich ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, dies würde die Anforderungen überspannen, wenn keine Anhaltspunkte für ein drohendes Versagen der Beleuchtungseinrichtungen vorliegen.
|
|
|
|
Urteil OLG Brandenburg 05.09.2007 PKWBeschädigung 1. Soweit das Hotel für das vom Gast mitgeführte Fahrzeug einen Stellplatz bereitstellt, beinhaltet der Beherbergungsvertrag auch mietrechtliche Elemente die zur Anwendung der Vorschriften der §§ 535 ff. BGB führen, was auch für den Fall gilt, dass kein gesondertes Entgelt für die Überlassung des Stellplatzes berechnet wird. ( 2. Der Fehler einer Mietsache kann auch in äußeren Einwirkungen liegen und ist daher zu bejahen, wenn eine außerhalb der Mietsache befindliche Gefahrenquelle aufgrund ihrer räumlichen Nähe die Mietsache einer Gefahr aussetzt, bei deren Verwirklichung ein Fehler der Mietsache vorliegt, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert, was z.B. bei einem vermieteten Parkplatz in unmittelbarer Nähe zu einem abbruchgefährdeten Ast anzunehmen ist, wobei es bei Vertragsschluss nicht auf die Erkennbarkeit des Mangels der Mietsache ankommt, sondern ob die Ursache bereits vorlag. 3. Zum Ausschluss einer Gefährdung der Mietsache durch schadhafte Bäume gehört eine in regelmäßigen Abständen durchzuführende Kontrolle, wobei zunächst eine Sichtkontrolle vom Boden aus genügt, bei der Entfernung von Totholz hingegen eingehende Untersuchungsmaßnahmen erforderlich sind.
|
|
|
|
Urteil OLG Karlsruhe 18.04.2007 Bettsturz 1. Fällt ein heftig träumendes Kind in einem Hotelzimmer aus einem Hochbett mit einer gewissen Absturzsicherung, besteht keine Haftung des Reiseveranstalters wegen Verletzung der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht zumal die Eltern dem heftig träumenden Kind auch das untere Bett hätten zuweisen können. 2. ...
|
|
|
|
Urteil AG Bonn 24.08.2006 Tod Mitreisender 1. Der Tod eines Mitreisenden ist kein Mangel im Sinne des Reiserechts, denn objektiv ist die Fortsetzung der Reise nicht unzumutbar. Die seelische Beeinträchtigung, die auf Seiten des Reisenden nach Tod des Mitreisenden vorlag, stellt kein Kriterium der Unzumutbarkeit dar. Durch den Tod des Mitreisenden ist auch kein berechtigter Kündigungsgrund gegeben...
|
|
|
|
Urteil OLG Karlsruhe 18.06.2003 Poolunfall 1. Der Reiseveranstalter ist unabhängig von einer Verkehrsicherungspflicht des Betreibers der Hotelanlage oder des Veranstalters der Animation selbst verpflichtet, diejenigen Sicherungsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der jeweiligen Berufsgruppe für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schaden zu bewahren und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind. 2. ...
|
|
|
|
Urteil OLG Frankfurt 23.01.2003 Anspruchsanmeldung 1. Die Unfallmeldung des Reisenden gegenüber der örtlichen Reiseleitung stellt keine Geltendmachung eines Anspruchs gegenüber dem Reiseveranstalter dar. Vielmehr handelt es sich nur um eine Mängelanzeige . 2. ...
|
|
|
|
Urteil OLG Frankfurt 24.10.2002 Ausrutschen 1. Es verwirklicht das Allgemeinen Lebensrisiko, wenn ein Reisender auf den Fliesen im Bereich des Zugangs vom Swimmingpool zum Hotelgebäude ausrutscht. 2. ...
|
|
|
|
Urteil OLG Düsseldorf 28.05.2002 Treppensturz 1. Die Gefährdung eines Reisenden durch eine nur unzureichend gesicherte Stufe („Stolperfalle“), stellt einen Reisemangel dar, den die Beklagte auch zu vertreten hat. Dabei obliegt es dem Anlagenbetreiber, die zur Sicherheit der Gäste aufgebrachten Farbmarkierungen regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu erneuern. Dadurch besteht -- ein Minderungsanspruch von 70% des Reisepreises, auf Ersatz des materiellen Schadens der Behandlungskosten, - Entschädigung wegen „vertaner Urlaubszeit“ von 100,- DM pro Tag der erlittenen Beeinträchtigung und - Schmerzensgeldanspruch von 2000 DM wegen einer eigenen Verletzung der der Beklagten obliegenden Verkehrssicherungspflichten. 2. ...
|
|
|
 |
 |
 |