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Urteil LG Düsseldorf 29.06.2007 Attentate Vier terroristische Anschläge in der Urlaubsregion oder entsprechende Drohungen begründen noch kein Kündigungsrecht nach § 651j BGB. Etwas anderes ist nur anzunehmen, wenn Terrorakte eine solche Gewalt haben bzw. so gehäuft auftreten, dass sie bürgerkriegsähnlichen Zuständen gleichkommen. Im fraglichen Zeitpunkt haben in der Türkei keinesfalls flächendeckend bürgerkriegsähnliche Zustände geherrscht.
Urteil AG Bielefeld 19.02.2004 Stornierung Auf Grund der die Reise erheblich gefährdenden Terrorakte in Istanbul im November 2003 darf der Reisende den Reisevertrag einer Städtereise nach Instanbul kündigen.
Urteil LG Hannover 11.12.2002 Reiseroute Wird bei einer Kreuzfahrt unmittelbar nach dem 11. September 2001 die Route geändert und die Häfen in Ägypten und Oman nicht angelaufen, kann der Reisepreis nicht gemindert werden.
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