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Religiöse Aktivität
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U R T E I L E Z U R E L I G I Ö S E N A K T I V I T Ä T E N A U F D E R R E I S E
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Hier können Sie die Urteile zu religiösen Aktivitäten auf der Reise auf Pauschalreisen bestellen. Die BGH-Urteile stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung. Einfach nur bestellen.
Nach dem Anklicken eines Urteils wird der Leitsatz angezeigt. Soweit vorhanden können Sie den Sachverhalt einsehen. Die Entscheidungsgründe erhalten Sie per E-Mail nach der Bestellung gegen Kostenersatz.
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R A M A D A
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Hier können Sie die Urteile zu Terroranschlägen downloaden. Die BGH-Urteile stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung. Einfach nur bestellen und registrieren.
Im Fastenmonat Ramadan müssen Urlauber in islamischen Ländern mit Einschränkungen im Alltag rechnen. Moslems ist in dieser Zeit das Essen, Trinken und Rauchen bei Tageslicht verboten. Auch Touristen aus dem Westen sollten sich damit in der Öffentlichkeit zurückhalten. Wer aus diesem Grund seine Reise abbricht, kann jedoch vom Veranstalter kein Geld zurückfordern. Das gilt zumindest dann, wenn er bereits im Reisebüro auf den Ramadan aufmerksam gemacht wurde. AG Dortmund - 427 C 1645/06.
- LG Dortmund 24.08.2007 Ramada
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