BUCHUNG| STORNIERUNG |REISEMITTLER |Hotel-Stornokosten | Beweislast
Leitsatz Der Vermittler von Hotelzimmern, der für eine Partnerschaft Hotelzimmer reservieren ließ und dem Hotel einen Stornierungsbetrag zahlte, weil nicht alle Hotelzimmer belegt worden sind, muss, wenn er bei einem der Partner Regress wegen dieses Betrages nehmen will, beweisen, dass in der fraglichen Nacht die Zimmer der gebuchten Kategorie nicht voll belegt waren. Der Beweis, dass das Hotel insgesamt nicht voll ausgelastet war, genügte nicht. (Leitsatz der NJW-RR-Redaktion)
LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 29.06.2007 – 19 S 4497/06, NJW-RR 2008, 139
Entscheidungsgründe abgedruckt in NJW
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