Ersatz-Hotel | Kündigung des Reisevertrages | Reisevertrag | Vertane Urlaubszeit | Entschädigung | nutzlos aufgewendete Urlaubszeit
BGB §§ 651e
Leitsätze 1. Bei einer nur einwöchigen Reise ist der Kunde nicht verpflichtet, eine wegen Überbuchung des Hotels erforderliche Unterbringung in einer anderen Unterkunft auch nur für einen Tag zu akzeptieren, wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass die Reiseleitung am nächsten Tag tatsächlich Abhilfe schaffen kann. Der Reisende darf den Reisevertrag kündigen und sofort zurückzureisen.
2. Die Höhe der Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit orientiert sich am Reisepreis.
LG München I Urt. v. 28.03.2001 Bestellnr.: 651e0103281
Sachverhalt Siehe Entscheidungsgründe
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