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Urteile zu Pauschalreisen:
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Urteil LG München I 28.03.2001 Ersatzhotel

Ersatz-Hotel | Kündigung des Reisevertrages | Reisevertrag | Vertane Urlaubszeit | Entschädigung | nutzlos aufgewendete Urlaubszeit

BGB §§ 651e

Leitsätze
1. Bei einer nur einwöchigen Reise ist der Kunde nicht verpflichtet, eine wegen Überbuchung des Hotels erforderliche Unterbringung in einer anderen Unterkunft auch nur für einen Tag zu akzeptieren, wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass die Reiseleitung am nächsten Tag tatsächlich Abhilfe schaffen kann. Der Reisende darf den Reisevertrag kündigen und sofort zurückzureisen.

2. Die Höhe der Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit orientiert sich am Reisepreis.

LG München I Urt. v. 28.03.2001
Bestellnr.: 651e0103281



Sachverhalt
Siehe Entscheidungsgründe


Bestellnummer:: 651e0103281

2,95 EUR

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Urteil AG Bad Homburg 06.03.2008 Einreise | Urteil AG München 22.12.2006 Hotellärm