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Urteile zu Pauschalreisen:
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Urteil LG Freiburg 22.12.2005 Visapflicht

A U F K L Ä R U N G S P F L I C H T E N 

Visumsbearbeitungszeiten | Informationspflicht Reiseveranstalter | allgemeinen Schutzpflicht | Visumspflicht | Reisebedingungen | Schadensersatzanspruch |

BGB-InfoVO § 5

Leitsatz
1. Ausgehend von den für den Reiseveranstalter bei der Buchung erkennbaren Umständen, wie Namen, Hautfarbe, Sprache besteht eine Aufklärungs- und Informationspflicht der Reisenden hinsichtlich der Pass- und Visumserfordernisse für das Reiseland, zumal sich der Reiseveranstalter als Türkeispezialist bezeichnet.

2. Bei Einreiseverweigerung in das Urlaubsland aufgrund fehlender Visa besteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Buchungsbestätigung gegen den Reiseveranstalter.

LG Freiburg Urt. v. 22.12.2005
Bestellnr.: 5BI0512221

Sachverhalt
Siehe Entscheidungsgründe

Entscheidungsgründe


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