Startseite Stichwort-Suche Urteile zu Pauschalreisen Montrealer Übereinkommen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Luftbeförderung Bahnbeförderung Reiseversicherungen Checklisten rechtssichere Textmuster Anwalt Newsletter Sitemap1
Merkzettel anzeigen Warenkorb anzeigen (0 Artikel, 0,00 EUR) Zur Kasse gehen Ihre persönlichen Daten

Urteile zu Pauschalreisen:
Urteilssammlung


Themen:
Mängelrüge
    Adressat
    Form
    Zeitpunkt
    Entbehrlichkeit
Informationspflichten
Buchung
    Stornierung
    Kündigung
    Onlinebuchung
    Sicherungsschein
    Reisevermittler
    AGB ARB ABB
    Buchung Sonstiges
    Bahnbeförderung
    Busbeförderung
    Dienstleistungen
Reiseleitung
Flug
    Anreise
    Abflugverzögerung
    Ankunftsverspätung
    FlughafenÄnderung
    FlugzeitenÄnderung
    TransportmittelWechsel
    Annullierung
    Nichtbeförderung
    Überbuchung
    Verspätung
    Bordverpflegung
    Flugdurchführung
    Flugverlauf
    Transfer
    Sonstiges Flug
Bahnbeförderung
Busbeförderung
Schiffsbeförderung
Reisegepäck
    Verlust
    Beschädigung
    Verspätung
    Sonstiges
Unterkunft
    Abweichung
    Ersatzunterkunft
    (fehlende) Ausstattung
    Versorgungsmängel
    Verpflegung
    Hotelservice
    Infrastruktur
    Ungeziefer
    Belästigungen
    Diebstahl
    Sonstiges zur Unterkunft
Lärm
    Hotellärm
    Baulärm
    Fluglärm
    Verkehrslärm
    sonstiger Lärm
Dienstleistungen
Mängel am Urlaubsort
Vorkommnisse am Urlaubsort
    Naturereignisse
    Unfälle / Verletzungen
    Verkehrssicherungspflicht
    Terroranschläge
    Religiöse Aktivität
    Sonstige Vorkommnisse
Reisemängel bei Spezialreisen
    Glücks-Reisen Fortuna-Reisen
    Studienreise Sprachreise Jugendreisen
    Gastschulaufenthalt
    Abenteuerreisen
    Bergreisen | Skireisen | Sportreisen
    All-inclusive-Reisen
    Kreuzfahrten | Segeltörn
    Wohnmobil
    Ferienhaus | Ferienwohnung
    Gruppenreisen
Sonstiges Urteile zu Pauschalreisen


Allgemein:
Downloads
Rechtliches
Impressum
Kontakt
Information
AGB
Widerrufsrecht
Haftungsausschluss
Datenschutz
Hilfe


Urteil LG Frankfurt 20.05.2008 öffentlicher Strand

R E I S E V E R A N S T A L T E R   N U R   F Ü R   P R O S P E K T   V E R A N T W O R T L I C H 

Öffentlicher Strand | Deutsche Sprache im Hotel | Miniclub | deutschsprachige Kinderbetreuung |

BGB § 651 d

Leitsätze
1. Für den Zustand eines öffentlichen Strandes muss ein Reiseveranstalter nur dann einstehen, wenn er diesen im Prospekt besonders hervorgehoben hat oder es sich um einen reinen Badeurlaub handelt.

2. Die Zusage des Vorhandenseins eines „Miniclubs“ verpflichtet ohne weitere Angaben jedenfalls dann nicht gleichzeitig die Zusage, dass in diesem „Miniclub“ auch deutsch gesprochen wird, wenn es sich um ein Hotel in einem Land außerhalb des deutschsprachigen Raumes handelt. In einer internationalen Hotelatmosphäre kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Betreuung der Kinder auf Deutsch erfolgt.

2. Ohne eine entsprechende Angabe kann ein Reisender nicht davon ausgehen, dass sich in einem türkischen Club gerade deutsche Urlauber in der Mehrzahl befinden und aus diesem Grund die „Clubsprache“ wohl deutsch sein wird, bzw. dass die Betreuer sämtliche denkbaren Sprachen beherrschen.

LG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.05.2008
Bestellnr.: 651d0805201

Sachverhalt
Siehe Entscheidungsgründe

Entscheidungsgründe
... hier bestellen


Bestellnummer:: 651d0805201

2,50 EUR

incl. 19% USt. siehe Versand

Download:   St.

Auf den Merkzettel.


Urteil LG Freiburg 22.12.2005 Visapflicht | Urteil LG Düsseldorf 29.06.2007 Attentate