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Info-VO
Leitsätze 1. Der Reisevermittler ist nicht verpflichtet, die Reisenden auf die Erforderlichkeit eines Visums für den Ehegatten des Reisenden als ausländischen Staatsangehörigen hinzuweisen. Der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen einem Reisevermittler und einem Reisekunden begründet keine Pflicht des Reisebüros, ungefragt über die Einreisebestimmungen des Ziellandes aufzuklären.
2. Eine Aufklärungspflicht lässt sich auch nicht damit begründen, dass in dem Reiseprospekt der Hinweis "zzgl. ca. DM 45,– DM Visakosten pro Person vor Ort" enthalten war, denn es kann nicht erwartet werden, dass ein Reisevermittler über die Einreisebestimmungen für Reisende der verschiedensten Staatsangehörigkeiten im Reiseprospekt aufklärt. Vielmehr obliegt es dem Reisenden, wegen der ausländischen Staatsangehörigkeit des Ehegatten Erkundungen einzuholen, welche Reisedokumente dieser vor Reiseantritt besorgen muss.
LG Baden Baden Urt. v. 07.03.2003 - AG Baden-Baden Urt. v. 20.09.2002 - Bestellnr.: 1I0303071
Sachverhalt (in Entscheidungsgründen enthalten) Entscheidungründe
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