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Urteile zu Pauschalreisen:
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Urteile zu Pauschalreisen

Bei einer Pauschalreise erbringt ein Reiseveranstalter
- im eigenen Namen
- zu einem einheitlichen Gesamtpreis
- mindestens zwei Dienstleistungen,
- die länger als 24 Stunden dauern:
- Beförderung, Unterbringung oder andere touristische Dienstleistungen.

Bei Pauschalreisen kommt in Deutschland das Reisevertragsrecht (§§ 651a ff. BGB) zur Anwendung, daneben auch Nebenvorschriften wie die Verordnung über die Informationspflichten von Reiseveranstaltern vom 14. November 1994 (BGBl. 3436).

Die folgende Urteilssammlung zum Reisevertragsrecht ist nach Themen gegliedert.
Rechtsausführungen zu den einzelnen Themen finden sich im Reiserechts-Portal.
Die zugrundeliegenden Urlaubsmängel sind im Reisemängel-Portal beschrieben.

Die Urteile zu internationalen Nur-Flug-Reisen sind beim Montrealer Übereinkommen, der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und der Verordnung (EG Nr. 44/2001) gesammelt.

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Absurditäten im Reiserecht Auf dieser Seite werden Urteile vorgestellt, bei denen der gesunde Menschenverstand schmunzeln oder den Kopf schütteln kann.

   


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