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Urteile zu Pauschalreisen:
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Urteil BGH 28.10.2010 Bahnverspätung

B A H N V E R S P Ä T U N G 

Einstandspflicht | Rail & Fly | Ersatz Mehraufwendungen | Verspätung |Bahnverspätung|


BGB § 651a Abs. 1, 2

Amtlicher Leitsatz

Die Einstandspflicht eines Reiseveranstalters für dritte Leistungserbringer hängt auch bei dem gemeinsamen Angebot einer Flugpauschalreise mit einer Bahnanreise zum Flughafen ("Rail & Fly Ticket") davon ab, ob er eine von Dritten (hier der Deutschen Bahn AG) ausgeführte Reiseleistung als eigene anbietet.

BGH, Urt. v. 28.11.2010 – Xa ZR 46/10

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