BUCHUNG | Kündigung des Rückfluges | Nichtantritt Hinflug | Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leitsätze 1. Geschäftsbedingungen einer Fluggesellschaft, gemäß der ein Flugschein seine Gültigkeit verliert, wenn nicht alle Flug-Kupons vollständig und in der im Flugschein vorgesehenen Reihenfolge ausgenutzt werden, verstoßen gegen § 307 Abs. 2 BGB, weil sie nicht mit dem gesetzlichen Grundgedanken des § 649 BGB vereinbar und deshalb unwirksam sind.
2. Ein Flugreisender, dem die Ausnutzung des Rückfluges bei einem für den Hin- und Rückflug gebuchten Tickets versagt wird, weil er den Flug nicht wahrgenommen hatte, hat gegen die Fluggesellschaft einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Kosten für die Buchung eines Ersatz-Fluges. (Leitsätze der NJW-RR-Redaktion)
AG Köln, Urt. v. 15.05.2007 – 28 C 633/06, NJW-RR 2008, 214
Entscheidungsgründe abgedruckt in NJW
|