Startseite Stichwort-Suche Urteile zu Pauschalreisen Montrealer Übereinkommen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Luftbeförderung Bahnbeförderung Reiseversicherungen Checklisten rechtssichere Textmuster Anwalt Newsletter Sitemap1
Merkzettel anzeigen Warenkorb anzeigen (0 Artikel, 0,00 EUR) Zur Kasse gehen Ihre persönlichen Daten

Urteile zu Pauschalreisen:
Urteilssammlung


Themen:
Mängelrüge
    Adressat
    Form
    Zeitpunkt
    Entbehrlichkeit
Informationspflichten
Buchung
    Stornierung
    Kündigung
    Onlinebuchung
    Sicherungsschein
    Reisevermittler
    AGB ARB ABB
    Buchung Sonstiges
    Bahnbeförderung
    Busbeförderung
    Dienstleistungen
Reiseleitung
Flug
    Anreise
    Abflugverzögerung
    Ankunftsverspätung
    FlughafenÄnderung
    FlugzeitenÄnderung
    TransportmittelWechsel
    Annullierung
    Nichtbeförderung
    Überbuchung
    Verspätung
    Bordverpflegung
    Flugdurchführung
    Flugverlauf
    Transfer
    Sonstiges Flug
Bahnbeförderung
Busbeförderung
Schiffsbeförderung
Reisegepäck
    Verlust
    Beschädigung
    Verspätung
    Sonstiges
Unterkunft
    Abweichung
    Ersatzunterkunft
    (fehlende) Ausstattung
    Versorgungsmängel
    Verpflegung
    Hotelservice
    Infrastruktur
    Ungeziefer
    Belästigungen
    Diebstahl
    Sonstiges zur Unterkunft
Lärm
    Hotellärm
    Baulärm
    Fluglärm
    Verkehrslärm
    sonstiger Lärm
Dienstleistungen
Mängel am Urlaubsort
Vorkommnisse am Urlaubsort
    Naturereignisse
    Unfälle / Verletzungen
    Verkehrssicherungspflicht
    Terroranschläge
    Religiöse Aktivität
    Sonstige Vorkommnisse
Reisemängel bei Spezialreisen
    Glücks-Reisen Fortuna-Reisen
    Studienreise Sprachreise Jugendreisen
    Gastschulaufenthalt
    Abenteuerreisen
    Bergreisen | Skireisen | Sportreisen
    All-inclusive-Reisen
    Kreuzfahrten | Segeltörn
    Wohnmobil
    Ferienhaus | Ferienwohnung
    Gruppenreisen
Sonstiges Urteile zu Pauschalreisen


Allgemein:
Downloads
Rechtliches
Impressum
Kontakt
Information
AGB
Widerrufsrecht
Haftungsausschluss
Datenschutz
Hilfe


Urteil AG Freiburg 16.11.2004 Zufahrtsweg

U N Z U M U T B A R E R   Z U F A H R T S W E G   Z U M   F E R I E N H A U S 

Reisevertrag | Reisemangel | Zufahrtsweg | Ferienhaus | Ferienwohnung |

BGB § 651 e I und II

Leitsatz
Es ist dem Reisenden unzumutbar, sich Gefahren auf einem unzumutbaren Zufahrtsweg zum Ferienhaus auszusetzen.

AG Freiburg Urt. v. 16.11.2004
Bestellnr.: 651e0411161

Tatbestand
Die Klägerin buchte bei der Beklagten eine Ferienwohnung in der Toskana für 23.08.2003 bis 06.09.2003 zum Preis von 1.376,– Euro. Auf die Buchungsbestätigung AS 75 wird Bezug genommen. Im Katalog AS 81 wird die Zufahrt wie folgt beschrieben:

Zufahrt 1,2 Kilometer über Schotterweg.

Die Klägerin trägt vor, diese Beschreibung sei falsch. Es handele sich tatsächlich um einen unbefestigten Weg, dessen Fahrbahn mit Bauschutt und groben Steinbrocken hergestellt worden sei. Diese Steinbrocken ragten teilweise und vor allem im mittleren Bereich der Fahrbahn derart hoch über das Niveau der Fahrrinnen, dass ein Befahren des Weges ohne Gefährdung mit einem normalen PKW nicht möglich gewesen sei. Darüber hinaus sei der Weg mit Metallteilen übersät gewesen, die zu einer weiteren Gefährdung des PKW's der Klägerin, insbesondere der Bereifung geführt hätten. Der Weg habe desweiteren über weite Strecken ein steiles Gefälle von teilweise über 30 % aufgewiesen. Den Weg zu befahren sei unzumutbar gewesen, es habe das Risiko eines Schadens am PKW ebenso wie das Risiko eines Gesundheitsschadens bestanden insbesondere durch eine Vorschädigung der Reifen, die dann bei späterer Fahrt z. B. auf der Autobahn zum Tragen gekommen wären.

Mit Schreiben vom 24.08.2003 AS 35 sei deshalb zu Recht gekündigt worden.

Die Klägerin beantragt wie erkannt.
Die Beklagte beantragt Klagabweisung.

Sie trägt vor, der Weg habe der Katalogausschreibung entsprochen, es handele sich um eine 1,3 Kilometer lange nicht befestigte Schotterstraße, die lediglich an einer Stelle eine ca. 100 m lange Steigung aufweise, sonst aber eben sei. Ein Reisemangel liege nicht vor, andere Kunden hätten den Weg problemlos genutzt, noch nie seien Rügen oder gar Schadensersatzforderungen wegen Reifenschäden erhoben worden.
(…)

Entscheidungsgründe
... hier bestellen


Bestellnummer:: 651e0411161

2,95 EUR

incl. 19% USt. siehe Versand

Download:   St.

Auf den Merkzettel.


Urteil AG Düsseldorf 27.03.2007 Abflugort | Urteil AG Hannover 11.10.2007 Baulärm