Reisevermittlungsvertrag | Informationspflichten | Einreisevorschriften | Minderjährige | Flugreise | Nichtbeförderung| Einreisebestimmungen Portugal |
BGB §§ 631, 278, 280, 651a ff.
Leitsatz Bei einer Flugreise muß das Reisebüro den Reisenden darauf hinweisen, dass für die Mitnahme nicht mit den Eltern reisender Kinder spezielle Einreisevorschriften auch für EU-Länder bestehen.
AG Bad Homburg v.d.H., Urt. v. 06.03.2008 Bestellnr.: 631B0803061
Sachverhalt Die Kläger buchten über die beklagte TC T. GmbH einen Flug mit L. nach Portugal. In der Begleitung befand sich die Enkelin. Airline L. verweigerte die Mitnahme, weil für die Enkelin angeblich erforderliche Einreiseunterlagen nicht vorhanden waren. Die Kläger machen Schadensersatzansprüche u.a. für einen Ersatzflug geltend.
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