Reisevertrag | Kostenlosigkeit der Abhilfe | Ersatz-Hotel | Mückenplage | Asthmaerkrankung | Mehrkosten des Ersatz-Hotels |
BGB § 651c
Leitsätze 1. Bei Überbuchung hat die Abhilfe kostenlos durch Unterbringung in einem anderen Hotel, das der gebuchten Kategorie entspricht und insoweit damit mangelfrei ist, also ohne Aufpreis zu erfolgen.
2. In einer Mückenplage ist kein Reisemangel zu erkennen, wenn beim Reisenden eine Asthmaerkrankung besteht, die ihn insoweit besonders empfindlich macht.
AG Baden-Baden Urt. v. 20.05.2005 Bestellnr.: 651c0505201
Tatbestand (…)
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