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Urteile zu Pauschalreisen:
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Urteil AG Baden-Baden 20.05.2005 Ersatzhotel

M E H R K O S T E N 

Reisevertrag | Kostenlosigkeit der Abhilfe | Ersatz-Hotel | Mückenplage | Asthmaerkrankung | Mehrkosten des Ersatz-Hotels |

BGB § 651c

Leitsätze
1. Bei Überbuchung hat die Abhilfe kostenlos durch Unterbringung in einem anderen Hotel, das der gebuchten Kategorie entspricht und insoweit damit mangelfrei ist, also ohne Aufpreis zu erfolgen.

2. In einer Mückenplage ist kein Reisemangel zu erkennen, wenn beim Reisenden eine Asthmaerkrankung besteht, die ihn insoweit besonders empfindlich macht.

AG Baden-Baden Urt. v. 20.05.2005
Bestellnr.: 651c0505201

Tatbestand
(…)


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