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Urteile zu Pauschalreisen:
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Urteil LG Frankfurt 16.12.2008 Hotelwechsel

H O T E L W E C H S E L   A L S   A B H I L F E L E I S T U N G   O H N E   M E H R P R E I S 

Wechsel des Hotels | Hotelwechsel| kostenfreie Abhilfemaßnahme | Abhilfeleistung|

BGB § 651c Abs. 2

Leitsatz
1. Bietet die Reiseleitung einen kostenfreien Umzug ohne Rücksicht darauf an, ob die gerügten Mängel tatsächlich vorliegen, stellt das Angebot eine Abhilfeleistung i. S. d. § 651c Abs. 2 BGB dar.
2. Die nachträgliche Forderung eines Aufpreises widerspricht dem Grundsatz, dass eine Abhilfe grundsätzlich kostenfrei zu erfolgen hat.

LG Frankfurt a.M., Urt. v. 16.12.2008 – (AG Bad Homburg v.d.H.)
Bestellnr.: 651c0812161

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