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Urteile zu Pauschalreisen:
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Belästigungen

U R T E I L E   Z U   B E L Ä S T I G U N G E N 

Reiseleiter oder Mitreisenden werden zudringlicht? Hotelangestellte bedrängen Sie? Sie wurden vergewaltigt? Es stinkt im Hotel? Hotelgäste benehmen sich unangemessen? Badekleidung im 5-Sterne-Speisesaal?

Lassen Sie sich den Urlaub nicht verderben!

Was tun bei Belästigungen in der Unterkunft, Hotelbelästigungen?
Immer zuerst beim Reiseleiter/Reiseveranstalter reklamieren und Abhilfe verlangen mit einer Mängelanzeige Hotel Belästigungen . Beschreiben Sie Zeiten, Orte, Menge und Art der Belästigungen genau. Zeugen sind hilfreich. Ist der Reiseleiter die Quelle der Belästigung, beschweren Sie sich gleich beim Reiseveranstalter. Gehen Sie nach einer Vergewaltigung zuerst zu Arzt und mit dem Attest danach zur Polizei. Dann schreiben Sie die Mängelanzeige.

Wenn nicht nachgebessert wird, können Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz mit einer Anspruchsanmeldung Hotel Belästigungen anmelden. Freilich müssen Sie landestypische Belästigungen hinnehmen. Richter waren bislang nicht kleinlich. Wieviel % Sie fordern können, steht genau in der Anlage Reisemängeltabelle Hotel Belästigungen.

Erst wenn das nichts hilft, die Reiserechts-Hotline beauftragen.

Hier können Sie die Urteile zu Belästigungen in der Unterkunft bestellen.
Die BGH-Urteile stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung.
Einfach nur bestellen.

Nach dem Anklicken eines Urteils wird der Leitsatz angezeigt. Soweit vorhanden können Sie den Sachverhalt einsehen.
Die Entscheidungsgründe erhalten Sie per E-Mail nach der Bestellung gegen Kostenersatz.


 

Tiere verboten© Nathalie PECQUEUR - Fotolia


G E R U C H 

Urteil AG Köln 06.03.2008 Baustelle am Strand 1. Das Auftreten von Sandflöhen und Sandwespen ist kein Reisemangel, da es sich um nicht zu verhindernde Naturerscheinungen an einem öffentlichen Strand handelt. 2. Lärm und Dieselgestank am Strand berechtigen zur Minderung von 20% des Reiesepreises pro Tag.

 

Urteil AG Köln 14.03.2006 Fäkaliengerüche Riecht es in einem Ferien-Appartement nach Fäkalien, was auch durch Lüften nicht behebbar ist, so hat der Reisende Anspruch auf Reisepreisminderung. Besteht im Ersatzappartement dann heftiger Ameisenbefall berechtigen beide Reisemängel zusammen zu einer Minderung des Reisepreises von insgesamt zehn Prozent.

   


S E X U E L L 



K I N D E R 



H O T E L G Ä S T E 

Urteil AG Duisburg 14.01.2009 Sicherheitskontroll 1. Sicherheitskontrollen in arabischen Ländern sind kein Reisemangel, sondern eine hinzunehmende Beeinträchtigung, die alleine der Sicherheit der Gäste dient. 2. „Ständiges“ kreisen von Hubschrauber über dem Hotel und die Kontrolle der Ein- und Ausgänge durch schwer bewaffnete Sicherheitsleute, die sowohl Detektoranlagen einsetzen als auch die Gäste tasten berechtigt zur Minderung von 37% des Reisepreises. 3. Der Reisende darf sich nicht darauf beschränken klarzustellen, inwieweit für ihn subjektiv ein Reisemangel vorgelegen hat. Er muss vielmehr durch Tatsachenvortrag eine objektive Nachprüfung durch das Gericht ermöglichen.

   

Urteil AG Neuwied 25.02.2004 Angriff in Sauna Ein Reiseveranstalter haftet nicht für Körperverletzungen des Reisenden, die dieser durch tätliche Angriffe Dritter erleidet, nachdem er in der Türkei eine Hotel-Sauna nackt betritt.

   


S O N S T I G E   B E L Ä S T I G U N G E N 

Urteil AG Duisburg 14.01.2009 Sicherheitskontroll 1. Sicherheitskontrollen in arabischen Ländern sind kein Reisemangel, sondern eine hinzunehmende Beeinträchtigung, die alleine der Sicherheit der Gäste dient. 2. „Ständiges“ kreisen von Hubschrauber über dem Hotel und die Kontrolle der Ein- und Ausgänge durch schwer bewaffnete Sicherheitsleute, die sowohl Detektoranlagen einsetzen als auch die Gäste tasten berechtigt zur Minderung von 37% des Reisepreises. 3. Der Reisende darf sich nicht darauf beschränken klarzustellen, inwieweit für ihn subjektiv ein Reisemangel vorgelegen hat. Er muss vielmehr durch Tatsachenvortrag eine objektive Nachprüfung durch das Gericht ermöglichen.

   


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U R H E B E R R E C H T 

© Reiserechts-Register 2007 - Urteile zur Abweichung der Unterkunft von der Buchungsbestätigung, zur Ersatzunterkunft, zur (fehlenden) Ausstattung der Zimmer, zu Versorgungsmängel, zum Ungeziefer, zu Mängeln bei der Verpflegung, zu Mängeln beim Hotelservice, zu den verschiedenen Belästigungen innerhalb der Unterkunft, zur mangelhaften oder fehlenden Infrastruktur der Unterkunft, zum Diebststahl innerhalb der Unterkunft, Belästigungen und Sonstiges zur Unterkunft.