Reisevertrag | Kreuzfahrt | Nordwest-Passage | Katalogbeschreibung | Witterungsbedingungen | Änderungsvorbehalt | Reisemangel| Minderung | Transfer |Transportmittelwechsel |
BGB §§ 651d Abs. 1, 638 Abs. 4, 651c Abs. 1
Leitsätze 1. Wird in der Katalogbeschreibung „meterdicke Packeis“ angepriesen, das auf der durchfahrenen Route aber nicht vorhanden ist, berechtigt dieser Mangel zur Minderung des Reisepreises von 10% für die beschriebenen Reisetage, auch wenn sich der Reiseveranstalter „Änderungen des Reiseverlaufs und des Programms aufgrund extremer Witterungs- und Wetterverhältnisse“ ausdrücklich vorbehält.
2. Macht sich der Reiseveranstalter die Witterungsbedingungen durch Anpreisungen zunutze, ist er zur Durchführung der Reise mit dem im Prospekt beschriebenen Inhalt verpflichtet und trägt das volle unternehmerische Risiko dafür, dass er diese Verpflichtung auch erfüllen kann
3. Die Durchführung eines Transfers zu einem Fjord mit einem Fischkutter statt per Hubschrauber stellt keinen Mangel der Reise dar, weil es sich nur um eine unwesentliche Abweichung vom angekündigten Reiseprogramm gehandelt hat, denn die Art des Transportmittels bei diesem Transfer hatte keine besondere Bedeutung für den Gesamtcharakter der Reise.
Hanseatisches OLG Hamburg, Urt. v. 14.08.2008 (Rev. n. zugel.) Bestellnr.: 651B0808141
Sachverhalt In Entscheidungsgründen enthalten
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