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Urteil OLG Rostock 27.10.2008 Rauchverbot Ein Rauchverbot auf einem Kreuzfahrtschiff begründete einen Mangel, weil der Wert oder die Tauglichkeit der Reise zwar nicht aufgehoben, aber unzumutbar gemindert wurde.
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Urteil OLG Hamburg 14.08.2008 fehlendes Packeis 1. Wird in der Katalogbeschreibung „meterdicke Packeis“ angepriesen, das auf der durchfahrenen Route aber nicht vorhanden ist, berechtigt dieser Mangel zur Minderung des Reisepreises von 10% für die beschriebenen Reisetage, auch wenn sich der Reiseveranstalter „Änderungen des Reiseverlaufs und des Programms aufgrund extremer Witterungs- und Wetterverhältnisse“ ausdrücklich vorbehält. 2. Macht sich der Reiseveranstalter die Witterungsbedingungen durch Anpreisungen zunutze, ist er zur Durchführung der Reise mit dem im Prospekt beschriebenen Inhalt verpflichtet und trägt das volle unternehmerische Risiko dafür, dass er diese Verpflichtung auch erfüllen kann 3. Die Durchführung eines Transfers zu einem Fjord mit einem Fischkutter statt per Hubschrauber stellt keinen Mangel der Reise dar, weil es sich nur um eine unwesentliche Abweichung vom angekündigten Reiseprogramm gehandelt hat, denn die Art des Transportmittels bei diesem Transfer hatte keine besondere Bedeutung für den Gesamtcharakter der Reise.
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Urteil AG München 17.03.2008 Schiffslärm Ein Schiffsreisender muss die auf einem Kreuzfahrtschiff typischen Geräusche hinnehmen, auch bei erheblicher Lautstärke
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Urteil LG Hamburg 03.07.2007 Nordwest-Passage 1. Die nicht durchgeführte Durchfahrt der legendären Nordwest- Passage ist ein Reisemangel und keine hinzunehmende Unannehmlichkeit. Dafür ist eine Minderung in Höhe von 30% des Reisepreises angemessen. 2. Der Reiseveranstalter trägt grundsätzlich die Gefahr des Misslingens der Reise. Damit haftet der Reiseveranstalter nicht nur für Reisemängel, die auf einem Fehlverhalten seiner Angestellten und der Leistungsträger beruhen, sondern auch für situationsbedingte Beeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt zurückgehen 3. Die Verspätung von 3,5 Stunden auf einem lnterkontinental-Flug berechtigt nicht zu einer Minderung des Reisepreises, wenn die Verspätung aus dem Umstand herührt, dass das Schiff im Eis stecken geblieben ist und von der entsprechenden Minderung umfaßt ist.
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