U R T E I L E Z U R V E R S P Ä T U N G D E S R E I S E G E P Ä C K S
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L E I T S Ä T Z E Z U R G E P Ä C K V E R S P Ä T U N G
Urteil LG Frankfurt 30.10.2008 Reiseveranstalter 1. Reiseveranstalter ist das Reisebüro im Falle einer individuellen Zusammenstellung von Reiseleistungen nur dann, wenn es die zusammengestellten Reiseleistungen als eigene anbietet, sie also in eigener Verantwortung auf den Markt bringt und ausführt.
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