Startseite Stichwort-Suche Urteile zu Pauschalreisen Montrealer Übereinkommen Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Luftbeförderung Bahnbeförderung Reiseversicherungen Checklisten rechtssichere Textmuster Anwalt Newsletter Sitemap1
Merkzettel anzeigen Warenkorb anzeigen (0 Artikel, 0,00 EUR) Zur Kasse gehen Ihre persönlichen Daten

Urteile zu Pauschalreisen:
Urteilssammlung


Themen:
Mängelrüge
    Adressat
    Form
    Zeitpunkt
    Entbehrlichkeit
Informationspflichten
Buchung
    Stornierung
    Kündigung
    Onlinebuchung
    Sicherungsschein
    Reisevermittler
    AGB ARB ABB
    Buchung Sonstiges
    Bahnbeförderung
    Busbeförderung
    Dienstleistungen
Reiseleitung
Flug
    Anreise
    Abflugverzögerung
    Ankunftsverspätung
    FlughafenÄnderung
    FlugzeitenÄnderung
    TransportmittelWechsel
    Annullierung
    Nichtbeförderung
    Überbuchung
    Verspätung
    Bordverpflegung
    Flugdurchführung
    Flugverlauf
    Transfer
    Sonstiges Flug
Bahnbeförderung
Busbeförderung
Schiffsbeförderung
Reisegepäck
    Verlust
    Beschädigung
    Verspätung
    Sonstiges
Unterkunft
    Abweichung
    Ersatzunterkunft
    (fehlende) Ausstattung
    Versorgungsmängel
    Verpflegung
    Hotelservice
    Infrastruktur
    Ungeziefer
    Belästigungen
    Diebstahl
    Sonstiges zur Unterkunft
Lärm
    Hotellärm
    Baulärm
    Fluglärm
    Verkehrslärm
    sonstiger Lärm
Dienstleistungen
Mängel am Urlaubsort
Vorkommnisse am Urlaubsort
    Naturereignisse
    Unfälle / Verletzungen
    Verkehrssicherungspflicht
    Terroranschläge
    Religiöse Aktivität
    Sonstige Vorkommnisse
Reisemängel bei Spezialreisen
    Glücks-Reisen Fortuna-Reisen
    Studienreise Sprachreise Jugendreisen
    Gastschulaufenthalt
    Abenteuerreisen
    Bergreisen | Skireisen | Sportreisen
    All-inclusive-Reisen
    Kreuzfahrten | Segeltörn
    Wohnmobil
    Ferienhaus | Ferienwohnung
    Gruppenreisen
Sonstiges Urteile zu Pauschalreisen


Allgemein:
Downloads
Rechtliches
Impressum
Kontakt
Information
AGB
Widerrufsrecht
Haftungsausschluss
Datenschutz
Hilfe


Urteil AG München 09.07.2003 sichere Verwahrung

R E I S E G E P Ä C K V E R S I C H E R U N G 

Sichere Verwahrung | Persönlicher Gewahrsam | Reiseversicherungsvertrag | Reisegepäckversicherung | Diebstahl |

AVB Reisegepäck 1992, §§ 1 Nr. 4, 2 Nr. 2 a , 12,

Leitsätze
Die Reisegepäckversicherung hat nur einzutreten, wenn die Gegenstände (Fotoapparat) in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Es reicht nicht aus, den Fotoapparat in die Manteltasche zu stecken und dann diese auf die Lehne seines Stuhles zu legen.Ein Reisender hat sein Reisegepäck nur bei ständigem Körper- oder Blickkontakt sicher verwahrt.

AG München, Urt. v. 09.07.2003


Bestellnummer:: 1A030709

2,95 EUR

incl. 19% USt. siehe Versand

Download:   St.

Auf den Merkzettel.


U R H E B E R R E C H T 

© Reiserechts-Register 2008 - Urteile zu Pauschalreisen, zum Montrealer Abkommen, zur Verordnung (EG) Nr. 261/2004, zur Luftbeförderung, zur Bahnbeförderung, zu Reiseversicherungen
Checklisten und rechtssichere Textmuster


Urteil AG Goslar 21.10.2003 Gepäckdiebstahl