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Urteil AG Hannover 15.01.2009 Zimmerausstattung 1. Ein Zimmer, welches im Katalog angegeben ist und welches letztlich vermietet wird, muß der Katalogabbildung zumindest grob vergleichbar sein, andernfalls eine Minderung von 15 Prozent berechtigt ist. 2. Größenangaben in Katalogen umfassen den gesamten von dem Gast gemieteten Bereich, also inklusive Bad und Flur. 3. Wenn der Reiseveranstalter den Reisenden nicht auf die Meldefrist hinweist, handelt der Reisende ohne Verschulden, wenn er seine Ansprüche erst nach Ablauf der Monatsfrist anmeldet.
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Urteil AG Köln 18.11.2008 Anspruchsschreiben 1. Die Nachfrage der Prozessbevollmächtigten und die erneute Zusendung des ersten Anspruchsschreibens etwa vier Monate später kann nicht mehr als unverschuldete Fristversäumung angesehen werden, wenn die Anspruchsanmeldung durch einen Rechtsanwalt innerhalb der gesetzlichen Frist gefertigt wird, aber dem Reiseveranstalter trotz behaupteter rechtzeitiger Absendung nicht zugeht. ..
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Urteil LG Frankfurt 15.08.2008 Musiklärm 1. Lärm der von einem öffentlichen Platz geht, schließt einen Minderungsanspruch nicht aus. Vielmehr ist der Minderungsanspruch verschuldensunabhängig. 2. Massiver Lärm von morgens 8:00 Uhr bis nachts 24:00 Uhr in Form einer Musikbeschallung von bis zu 140 Dezibel rechtfertigt eine Minderung des Gesamtreisepreises um 50 Prozent. 3. Der Reisende trägt die Beweislast dafür, dass er ohne Verschulden an der rechtzeitigen Abgabe der Mängelanzeige gehindert war. 4. Für die Tatsache der Erreichbarkeit der Reiseleitung ist der Reiseveranstalter beweisbelastet.
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Urteil AG Köln 06.03.2008 Baustelle am Strand 1. Das Auftreten von Sandflöhen und Sandwespen ist kein Reisemangel, da es sich um nicht zu verhindernde Naturerscheinungen an einem öffentlichen Strand handelt. 2. Lärm und Dieselgestank am Strand berechtigen zur Minderung von 20% des Reiesepreises pro Tag.
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Urteil AG Neuruppin 04.09.2007 Ferienhausvertrag verkürzte Aufenthaltsdauer im Ferienhaus
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Urteil LG Frankfurt 10.08.2007 Ersatzunterkunft 1. Eine nicht unmittelbare Mängelrüge kann sich auch auf den vor der Mängelrüge liegenden Zeitraum beziehen, wenn eine Abhilfe zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich gewesen wäre. 2. Behauptet der Reisende, eine Abhilfe sei auch zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich gewesen, so muss der Reiseveranstalter dartun und beweisen, dass er bei rechtzeitiger Mängelanzeige zur Abhilfe in der Lage gewesen wäre. 3. Eine Reise ist im Sinne von § 651f Abs. 2 BGB dann erheblich beeinträchtigt, wenn Reisemängel vorliegen, die eine Minderungsquote von mindestens 50% rechtfertigen.
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Urteil LG Frankfurt 27.07.2007 Bauarbeiten Hinsichtlich der Reisemängel Bauarbeiten, ausgefallene Klimaanlage und verschmutztes Warmwasser ist ein Minderungsanspruch des Klägers nicht gemäß § 651d Abs. 2 BGB ganz oder teilweise ausgeschlossen. Insbesondere kann der Kläger vorliegend den Minderungsanspruch für die gesamte Reisezeit geltend machen.
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Urteil BGH 11.01.2005 Überbuchung Kann der Reiseveranstalter in Folge einer Überbuchung den Kunden nicht an dem gebuchten Urlaubsort unterbringen und tritt der Kunde deshalb die Reise nicht an, so steht dem Kunden wegen Vereitelung der Reise ein Entschädigungsanspruch nach § 651 f Abs. 2 BGB zu. Für die Höhe der Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit darf das Arbeitseinkommen nicht zum Maßstab genommen werden, wohl aber der Reisepreis
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Urteil AG Baden-Baden 04.08.2004 Verjährung Mit der Anspruchsanmeldung beginnt durch Aufnahme der Verhandlung die Hemmung der Verjährung für zwei Monate...
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Beschluss OLG Celle 03.08.2004 Anmeldefrist 1. Für die Wahrung der einmonatige Anspruchsanmeldungsfrist des § 651 g Abs. 1 BGB reicht nicht die Behauptung der Reisenden aus, sie habe die Ansprüche beim buchenden Reisebüros, geltend gemacht. Nötig ist in diesem Fall eine differenzierte Darstellung, aus der deutlich wird, wann und wo die Reisende eine Anspruchsanmeldung vorgenommen hat.
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Urteil AG Duisburg 09.06.2004 Ausrutschen 1. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß § 651 f Abs. 1 BGB ist eine vorherigen Mängelanzeige im Sinne des § 651 d Abs. 2 BGB erforderlich. 2. Eine nicht vollständig sachgemäße Handhabung eines Einzelfalles durch das Vertragshotel liegt außerhalb der Einflusssphäre des Reiseveranstalters und führt daher nicht zu einer Haftung wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht.
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