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Urteile zu Pauschalreisen:
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Mängelrüge

M Ä N G E L A N Z E I G E 

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Reklamation© drakis - Fotolia.jpg


E I N Z E L T H E M E N 

Adressat

   

Form

   

Zeitpunkt

   

Entbehrlichkeit

   


S O N S T I G E S   Z U   M Ä N G E L R Ü G E 

Urteil LG Frankfurt 24.01.2008 Mängelrüge 1.Der Reisende kann grundsätzlich erst dann eine Minderung des Reisepreises wegen des Vorliegens von Mängeln geltend machen, wenn er zuvor den Mangel gerügt hat, denn nicht jeder Reisende fühlt sich in gleicher Weise durch das Vorliegen eines Mangels beeinträchtigt. Es kann Reisende geben, die einen Umstand, den andere als Mangel ansehen, als bloße Unannehmlichkeit bewerten. 2. Eine Mängelanzeige ist auch bei Kenntnis des Mangels durch den Reiseveranstalter Veranstalter notwendig, da das Gesetz in § 651d Abs. 2 BGB als Folge einer fehlenden Rüge den Ausschluss des Eintritts der Minderung vorsieht. Für die Entscheidung, ob Mängel bzw. nicht abhilfefähige Mängel zu rügen sind oder nicht, kommt es überhaupt nicht darauf an, ob im Reisevertragsrecht ein objektiver oder subjektiver Mangelbegriff zugrunde zulegen ist. Vielmehr ist allein entscheidend, ob Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung entgegen dem eindeutigen Wortlaut diese Ausnahmen zulassen.

Urteil LG Duisburg 27.06.2007 Kenntnisnahme Der Vermerk „zur Kenntnis genommen“ auf der Mängelanzeige ist dahin zu verstehen, dass der Reiseleiter gerade keine abschließende Beurteilung über die Beanstandungen abgeben will. Dem Vermerk kommen lediglich die Rechtswirkungen eines Empfangsbekenntnisses zu.

Urteil AG Duisburg 23.01.2004 Pflichtangaben Eine Mängelrüge ist nur dann ordnungsgemäß, wenn der Reisende dem Reiseleiter gegenüber seinen Namen und die Buchungsnummer der Reise angibt, da er ansonsten nicht feststellen kann, ob es sich um einen Kunden handelt, der bei dem Reiseveranstalter gebucht hat, den er vertritt.

Urteil AG Duisburg 05.05.2004 Prospektabbildung 1. Findet ein Foto der gebuchten Unterkunft im Prospekt Verwendung, so ist dieses in die durchschnittlichen Erwartungen des Reisenden mit einzubeziehen. Dieser kann davon ausgehen, dass die gebuchte Unterkunft in etwa der abgebildeten Unterkunft entspricht und das Foto repräsentativ für die Leistungsbeschreibung ist. 2. Ein Hotel, das keine Verpflegung anbietet, ist als Ersatz-Hotel nicht zumutbar, wenn Halbpension gebucht ist. 3. Ein Ersatzhotel in 100km Entfernung ist unzumubar. 4. Der mit dem Aufenthalt von Schulkindern im Hotel verbundene Lärm ist eine bloße Unannehmlichkeit, ebenso wie ständig wechselnde Hotelgäste. Im Zeitalter des Massentourismus kann ein spezielles Publikum im Hotel nicht erwartet werden, erst recht nicht, wenn der Reisende kein Luxushotel, sondern ein Hotel der Mittelklasse gebucht hat. 5. Wartezeiten am Büffet von 20 bis 30 Minuten sind entschädigungslos hinzunehmen.

Urteil LG Baden-Baden 19.12.2003 Anwaltsvollmacht Die anwaltliche Geltendmachung von Ansprüchen wegen Minderung und Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude beim Reiseveranstalter ist rechtsunwirksam, wenn keine Originalvollmachtsurkunde vorgelegt wird. Die Vorschrift in § 174 gilt nicht rückwirkend sondern ist auf Verträge anzuwenden die nach dem 1. 9. 2001 abgeschlossen worden sind.



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