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Urteile zu Pauschalreisen:
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Entbehrlichkeit

E N T B E H R L I C H K E I T   V O N   M Ä N G E L A N Z E I G E N 

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U R T E I L E   Z U R   E N T B E H R L I C H K E I T   V O N   M Ä N G E L R Ü G E N 

Urteil LG Frankfurt 28.03.2008 Ersatzhotel


Urteil LG Frankfurt 24.01.2008 Mängelrüge


Urteil AG Bad Homburg 18.09.2007 Anschlussflug


Urteil AG Potsdam 06.09.2007 Wellnesshotel


Urteil LG Düsseldorf 16.05.2007 Ersatzunterkunft


Urteil LG Baden-Baden 18.01.2008 Tauchboot


Urteil AG Grevenbroich 27.11.2003 Flugpreis


Urteil AG Erkelenz 27.01.2004 Verzögerte Abfahrt




L E I T S Ä T Z E   Z U R   E N T B E H R L I C H K E I T   V O N   M Ä N G E L R Ü G E N 

Urteil LG Frankfurt 28.03.2008 Ersatzhotel 1. Ein Reiseveranstalter muss den Reisenden über alle wesentlichen Veränderungen informieren, die zwischen Buchung und Reiseantritt im Zielgebiet eintreten. Dazu zählt auch die Verpflichtung, frühzeitig über die Überbuchung des ursprünglich gebuchten Hotels aufzuklären. 2. Die Verletzung dieser Hauptpflicht begründet Ansprüche auf Minderung des Reisepreises und ggf. Schadensersatz. 3. Rügt ein Reisender am Urlaubsort eine abweichende Unterbringung, umfasst diese Mängelanzeige auch die weitere Rüge, er sei im Vorfeld der Reise nicht über diese abweichende Unterbringung infolge einer Überbuchung des ursprünglich gebuchten Hotels informiert worden.

   

Urteil LG Frankfurt 24.01.2008 Mängelrüge 1.Der Reisende kann grundsätzlich erst dann eine Minderung des Reisepreises wegen des Vorliegens von Mängeln geltend machen, wenn er zuvor den Mangel gerügt hat, denn nicht jeder Reisende fühlt sich in gleicher Weise durch das Vorliegen eines Mangels beeinträchtigt. Es kann Reisende geben, die einen Umstand, den andere als Mangel ansehen, als bloße Unannehmlichkeit bewerten. 2. Eine Mängelanzeige ist auch bei Kenntnis des Mangels durch den Reiseveranstalter Veranstalter notwendig, da das Gesetz in § 651d Abs. 2 BGB als Folge einer fehlenden Rüge den Ausschluss des Eintritts der Minderung vorsieht. Für die Entscheidung, ob Mängel bzw. nicht abhilfefähige Mängel zu rügen sind oder nicht, kommt es überhaupt nicht darauf an, ob im Reisevertragsrecht ein objektiver oder subjektiver Mangelbegriff zugrunde zulegen ist. Vielmehr ist allein entscheidend, ob Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung entgegen dem eindeutigen Wortlaut diese Ausnahmen zulassen.

   

Urteil AG Bad Homburg 18.09.2007 Anschlussflug 1. Der Reisende ist im Wege der Selbstabhilfe berechtigt, einen Flug in der Business-Class zu buchen anstatt der vereinbarten Beförderung in der Economy-Class, wenn nach der Versäumung eines Anschlussfluges sich der Reiseveranstalter zur Weiterbeförderung erst zwei Tage nach der vorgesehenen Rückreise in der Lage sieht. Das Fehlen einer Fristsetzung mit Abhilfeverlangen wäre in diesem Fall eine sinnlose Förmelei...

   

Urteil AG Potsdam 06.09.2007 Wellnesshotel Wird ein Aufenthalt in einem so genannten Beauty- und Wellnesshotel gebucht, so kann und darf der Reisende davon ausgehen, dass in diesem Hotel auch entsprechende Angebote zur Verfügung sind und auch während seiner Urlaubszeit verfügbar sind. Ist das nicht der Fall, darf der Reisende am Morgen nach der Anreise wieder abreisen...

   

Urteil LG Düsseldorf 16.05.2007 Ersatzunterkunft Rügt ein Reisender lediglich die anderweitige Unterbringung und dem Umstand, dass die Leistungen des gebuchten mit denen des zur Verfügung gestellten Hotels nicht übereinstimmen, gibt er unmissverständlich zu erkennen, dass wegen der Unterschiede zwischen dem gebuchten und dem zur Verfügung gestellten Hotel mit der Unterbringung in dem nicht gebuchten Hotel nicht einverstanden ist.

   

Urteil LG Baden-Baden 18.01.2008 Tauchboot 1. Die Unterbringung eines Reisenden auf einem Tauchboot wegen Überbuchung des gebuchten Hotels führt zu einer Minderung von 100% des auf den betreffenden Tag entfallenden Reisepreises ohne Kostenersatz der Reiserücktrittsversicherung. 2. Für ein Zimmer mit unschönem, nicht mehr hinzunehmenden Anblick, weil an den Wänden teilweise der Putz abblättert, steht dem Reisenden eine Minderung von 5% des Reisepreises zu...

   

Urteil AG Grevenbroich 27.11.2003 Flugpreis 1. Wird bei einem Reisevermittlungsvertrag vereinbart, dass der Flugpreis nicht an das Reisebüro gezahlt, sondern erst gegen Aushändigung der Tickets vor Ort entrichtet werden soll und entspricht der vereinbarte Flugpreis nicht dem tatsächlich zu zahlenden Flugpreis, hat der Reisevermittler den Nichterfüllungsschaden zu ersetzen. 2. Der Nichterfüllungsschaden berechnet sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten und dem tatsächlich gezahlten Flugpreis. Welchen Preis der Kläger bei hypothetischer Betrachtung bei einem anderen, günstigeren Anbieter gezahlt hätte, ist insofern nicht von Bedeutung.

   

Urteil AG Erkelenz 27.01.2004 Verzögerte Abfahrt 1. Wird eine Kreuzfahrt durch verspätes Auslaufen um zwei Tage verkürzt und können in Folge der Verkürzung der Kreuzfahrt drei geplante Landaufenthalte nicht stattfinden, so ist die Tauglichkeit der Reise erheblich gemindert und eine Minderung des Tagesreisepreises in Höhe von 80% gerechtfertigt. 2. Es ist für das Vorliegen eines Mangels unerheblich, ob den Reiseveranstalter ein Verschulden trifft oder nicht, denn für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Reise hat er auch ohne Verschulden einzustehen. 3. Ist der Reiseveranstalter nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen und ist dieser Umstand von Anfang an offensichtlich bekannt, so bedarf es keiner Mängelanzeige und keines Abhilfeverlangens durch den Reisenden. Eine entsprechende Forderung wäre reine Förmelei.

   


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© Reiserechts-Register 2007 - Urteile zum Adressat, zur Form, zum Zeitpunkt, zur Entbehrlichkeit von Mängelrügen