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Urteil LG Frankfurt 21.01.2006 Hurrican
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F L U G K O S T E N A N T E I L
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BUCHUNG | KÜNDIGUNG | Kündigung wegen höherer Gewalt / Hurrikan / Reisemangel / Minderung / Bewertung des Flugkostenanteils
§§ 651 j Abs. 1, Abs. 2 S. 1, 651 e Abs. 3 S. 1 und 2, 638 Abs. 3 BGB
Leitsatz 1. Eine Minderung bezüglich der vom Reiseveranstalter bis zur Kündigung erbrachten Reiseleistung ist ausgeschlossen, wenn eine der Vertragsparteien von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht, weil der Veranstalter mit Wirksamwerden der Kündigung seinen Anspruch auf den Reisepreis verliert.
2. Eventuelle Reisemängel sind jedoch im Rahmen der Bestimmung des Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters zu berücksichtigen.
3. In Fällen, in denen der Reiseveranstalter die tatsächlich angefallenen Flugkosten nicht substanziiert dargetan hat, können die erbrachten Flugleistungen nicht stets pauschal 20 % des Reisepreises bewertet werden, wenn weitere Schätzungsgrundlagen aufgrund im Verfahren vorgelegter Unterlagen. Insbesondere bei Fernreisen ist zu berücksichtigen, dass die Flugkosten im Allgemeinen einen höheren prozentualen Anteil am Gesamtreisepreis ausmachen als die bloßen Unterbringungskosten in einem preisgünstigen Hotel.
4. Bei der Schätzung des Flugkostenanteils können aus den Kosten für einen Verlängerungstag Rückschlüsse auf die Flugkosten gezogen werden.
LG Frankfurt a. M., Urt. v. 21.01.06
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B E S T E L L E N U N D D O W N L O A D E N
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Bestellnummer:: 651j0601211
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U R H E B E R R E C H T
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© Reiserechts-Register 2008 - Urteile zu Pauschalreisen, zur Mängelrüge, zu den Informationspflichten, zur Buchung, zum Flug, zur Bahnbeförderung, zur Busbeförderung, zur Schiffbeförderung, zum Reisegepäck, zur Unterkunft, zum Lärm
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