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Urteil LG Essen 24.09.2002 Bahnverspätung
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E I G E N I N I T I A T I V E E R W A R T E T
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BAHNBEFÖRDERUNG | Verspätung | Bahnverspätung | Höhere Gewalt | Schadensersatz | Verpasster Anschluß | Bahnbeförderungsvertrag | Eigeninitiative | Haftungsausschluss|
EVO § 17
Leitsätze 1. Der Verdacht eines Suizidversuchs, der zur Streckensperrung der Bahn führt, ist ein Akt höherer Gewalt; darauf beruhende Verspätungen können der Bahn deshalb wegen fehlenden Verschuldens nicht angelastet werden.
2. Bei unvorhersehbarer Streckensperrung kann von der Bahn nicht verlangt werden, für die dann sofort betroffenen Züge umgehend einen Umleitungsplan mit genauen Ankunftszeiten anzubieten.
3. Von Reisenden ist bei einem Stopp der Bahn mit ungewissen Aussichten auf den weiteren Zeitablauf bei Benutzung der Bahn Eigeninitiative erforderlich. Wenn der Reisende zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Einchecken am Flughafen sein muss, darf er sich auf keinerlei Experimente einlassen sondern muß vernünftigerweise von sich aus ein Taxi nehmen.
LG Essen, Urt. v 24.09.2002 - 13 S 142/02
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Bestellnummer:: 17E0209241
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U R H E B E R R E C H T
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© Reiserechts-Register 2008 - Urteile zu Pauschalreisen, zur Mängelrüge, zu den Informatonspflichten, zur Buchung, zum Flug, zur Bahnbeförderung
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