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Urteile zu Pauschalreisen:
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Urteil LG Düsseldorf 16.05.2007 Ersatzunterkunft

S C H M U T Z   I M   E R S A T Z - H O T E L 

UNTERKUNFT EWRSATZUNTERKUNFT | Ersatz-Hotel | Mängelrüge | Mängelprotokoll| Ersatzunterkunft| Schmutz

BGB §§ 651 c, 651 d

Leitsatz
Rügt ein Reisender lediglich die anderweitige Unterbringung und dem Umstand, dass die Leistungen des gebuchten mit denen des zur Verfügung gestellten Hotels nicht übereinstimmen, gibt er unmissverständlich zu erkennen, dass wegen der Unterschiede zwischen dem gebuchten und dem zur Verfügung gestellten Hotel mit der Unterbringung in dem nicht gebuchten Hotel nicht einverstanden ist. Welche Unterschiede dies waren, muss der Reiseveranstalter auch ohne konkretere Benennung kennen, da er wissen kann, was in dem gebuchten Hotel angeboten wurde und was hiervon in dem zur Verfügung gestellten fehlt.

LG Düsseldorf, Urt. v. 16.05.2007


B E S T E L L E N   U N D     D O W N L O A D E N 

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