BUCHUNG|REISEMITTLER|Wettbewerbsrecht |Allgemeine Reisebedingungen | Störerhaftung | Wettbewerbswidrigkeit
UWG §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3, Nr. 11, 3; BGB § 307
Leitsatz Solange ein Reisevermittler keinerlei Anhaltspunkte für die Wettbewerbswidrigkeit der Reisebedingungen einzelner Anbieter vorliegen, hat sie keinen Anlass, diese zu überprüfen.
LG Berlin, Urt. v. 23.10.2007
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