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Urteile zu Pauschalreisen:
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Straßenlärm

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Hier können Sie die Urteile zum Verkehrs-, Diskotheken- und Strassenlärm auf Pauschalreisen bestellen.
Die BGH-Urteile stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung.
Einfach nur bestellen.

Nach dem Anklicken eines Urteils wird der Leitsatz angezeigt. Soweit vorhanden können Sie den Sachverhalt einsehen.
Die Entscheidungsgründe erhalten Sie per E-Mail nach der Bestellung gegen Kostenersatz.

Was tun bei Verkehrslärm?
Zuerst beim Reiseleiter/Reiseveranstalter reklamieren mit einem
rechtssicheren Musterschreiben wegen Verkehrslärm.

Minderungen bis zu 20% ausgeuteilt.

Wenn der Lärm nicht beseitigt wird können Sie Ihren Anspruch bei Hotellärm und Ihre auf ein Ersatzhotel schriftlich mit unserer Anspruchsanmeldung Ersatzhotel anmelden. Wägen Sie genau das Risiko ab, wenn Sie ohne Zusage der Kostenübernahme durch die Reiseleitung in ein Ersatzhotel umziehen.

Die Mehrkosten für Ersatzhotel und Umzug machen Sie mit dem Anspruchsschreiben auf Kostenerstattung Ersatzhotel bei Verkehrslärm geltend.


L E I T S Ä T Z E   Z U   V E R K E H R S L Ä R M 

Urteil AG Duisburg 15.07.2004 Verkehrslärm 1. Macht ein Reisender Belästigung durch Verkehrslärm geltend, muss dies durch Beispielstage mit Angaben über die Anzahl und Art der passierenden Fahrzeuge konkretisiert werden. 2. Hat der Reisende kein Hotel in dezidiert zugesicherter ruhiger Lage gebucht, sind verkehrsbedingten Lärmbelästigungen eine entschädigungslos hinzunehmenden bloße Unannehmlichkeit.

   


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zu Fluglärm mit sonstiger Lärm

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