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Urteile zu Pauschalreisen:
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Lärm

U R T E I L E   Z U M   L Ä R M 

Der Lärm bei einer Pauschalreise kann den Urlaub schon vergällen.

Hier können Sie die Leitsätze der Urteile zum Lärm auf Pauschalreisen einsehen, getrennt nach dem Lärmquellen Hotellärm, Baulärm, Fluglärm, Verkehrslärm.
Gegen Kostenersatz erhalten Sie vollständige Urteilstexte.

Was tun bei Lärm?
Zuerst beim Reiseleiter/Reiseveranstalter reklamierenmit den rechtssicheren Musterschreiben.

Erst wenn das nichts hilft, die Reiserechts-Hotline beauftragen.

Als Urlauber sollten Sie aber auch selbst auf die Einhaltung der Ruhe achten.
Dafür gibt es nicht nur Vorschriften wie in Deutschland, sondern sehr landesspezifische und sogar ortsspezifische Regelungen.


 

Lärm© Christopher Hall - Fotolia.jpg


L Ä R M Q U E L L E N 

Hotellärm Was tun bei Lärm im Hotel ? Hier alle Urteile.

   

Baulärm Was tun bei Baulärm ? Hier alle Urteile.

   

Fluglärm Was tun bei Fluglärm ? Hier alle Urteile.

   

Verkehrslärm Was tun bei Verkehrslärm? Hier alle Urteile.

   

sonstiger Lärm

   


Z U R   S T I C H W O R T - S U C H E   -   B U C H S T A B E N   A N K L I C K E N 



B Ü C H E R   H I E R   D I R E K T   B E S T E L L E N 

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L E I T S Ä T Z E   Z U   L Ä R M 

Urteil LG Frankfurt 31.01.2008 Baulärm 1. Ein Reiseveranstalter muss seine Leistungsbeschreibung im Prospekt so gestalten, dass die für den Reisenden wichtigen Informationen an solchen Stellen im Prospekt abgedruckt sind, an denen der Reisende nach Treu und Glauben eine entsprechende Information erwarten darf. Gegen diese Pflicht verstößt ein Reiseveranstalter, wenn er wichtige Informationen nicht bei dem betreffenden Objekt abdruckt, sondern sie in einem vom Haupt-Prospekt getrennten Preisteil aufnimmt. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter wenigstens verpflichtet, bei dem betreffenden Objekt drucktechnisch deutlich gestaltet und unmissverständlich auf die Seiten des Reiseprospekts hinzuweisen, auf denen sich weitere wichtige Informationen zu dem Hotel befinden. 2. Täglicher 24-stündiger Baulärm berechtigen zu einer Minderungsquote von 45 Prozent.

   

Urteil AG Duisburg 15.07.2004 Verkehrslärm 1. Macht ein Reisender Belästigung durch Verkehrslärm geltend, muss dies durch Beispielstage mit Angaben über die Anzahl und Art der passierenden Fahrzeuge konkretisiert werden. 2. Hat der Reisende kein Hotel in dezidiert zugesicherter ruhiger Lage gebucht, sind verkehrsbedingten Lärmbelästigungen eine entschädigungslos hinzunehmenden bloße Unannehmlichkeit.

   

Urteil OLG Celle 22.04.2004 Strandentfernung 1. Ein Mangel der Reiseleistung liegt nicht allein darin, dass eine Ferienanlage als „Beach Club“ bezeichnet und angeboten wird, tatsächlich auch das Haupthaus nur 100 m Luftlinie vom Strand entfernt liegt, der Fußweg zum Strand aber 700 m beträgt...

   

Urteil AG Bad Homburg 07.11.2003 Baulärm 1. Bei Baulärm kann der anteilige Reisepreis um 20% gemindert werden. 2. Bei Umzug innerhalb des Hotels wird ein halber Reisetag erstattet. 3. In einem „4N“-Hotel kann bei eintönigem Essen mit täglich nur einer Sorte Fleisch und Spagetti der Reisepreis um 10% gemindert werden. 4. Werden Mängel nicht bereits vor Ort in einem Mängelprotokoll gerügt, sind die Ansprüche verwirkt.

   

Urteil AG Hannover 11.04.2003 Fluglärm Bei einem entsprechenden Hinweis im Reisekatalog und einer Entfernung der Hotelanlage von 8km vom Flughafen stellt Fluglärm keinen Reisemangel dar.

   



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zur Unterkunft mit Hotellärm

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Datum der letzten Änderung

Land  Ort  verboten sind   Strafmaß 
Deutschland  Helgoland  Fahrradfahren  5€ 
Italien  Capri  öffentliches Radiohören, Holzschuhe   50€ 
       

Urteil LG Frankfurt 15.08.2008 Musiklärm