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Urteile zu Pauschalreisen:
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Urteil LG Frankfurt 26.01.2009 Reisepreis

R E I S E P R E I S   Z U S A M M E N G E S E T Z E R   R E I S E 

Gesamt-Reisepreis| Transferkosten| Minderung bei einer zusammengesetzten Reise | Reisemangel |

BGB §§ 651c Abs. 1, 651d Abs. 1, 638 Abs. 3 und 4 ,

Leitsätze
1. Bei einer zusammengesetzten Reise, bei der die Kosten der Teil- Reiseleistungen getrennt werden können, ist bei Mängeln einer Teil-Reiseleistung der Gesamt-Reisepreis zugrunde zu legen.

2. Transferkosten gehören zum minderungsrelevanten Gesamt-Reisepreis und sind nicht einem Comfort-, Business- oder First-Class-Zuschlag vergleichbar.

3. Eine Reise ist mangelhaft, wenn sich der Hinflug um zwei Tage verspätet, wofür eine Minderung in Höhe von zwei Tages-Reisepreisen angemessen ist.

LG Frankfurt a.M., Urt. v. 26.01.2009 – (AG Bad Homburg v.d.H.)
Bestellnr.: 651c0901261

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Urteil LG Frankfurt 27.01.2009 Verspätung | Urteil AG Ludwigsburg 15.08.2008 Vorverlegung