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Nichtbeförderung
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U R T E I L E Z U N I C H T B E F Ö R D E R U N G
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Was tun bei Nichtbeförderung bei einer Pauschalreise?
Lesen Sie in der Anlage zum Musterschreiben Nichtbeförderung wieviel Geld Sie bei Nichtbeförderung verlangen können. Einfach die grau hinterlegten Felder ausfüllen und abschicken. Wieviel Schadensersatz Sie fordern können, steht genau in der Anlage Reisemängeltabelle Nichtbeförderung.
Erst wenn das nichts hilft, die Reiserechts-Hotline beauftragen.
Auf dieser Seite weiter unten können Sie die Urteile zur Nichtbeförderung bestellen. Die BGH-Urteile stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung. Einfach nur bestellen.
Nach dem Anklicken eines Urteils wird der Leitsatz angezeigt. Soweit vorhanden können Sie den Sachverhalt einsehen. Die Entscheidungsgründe erhalten Sie per E-Mail nach der Bestellung gegen Kostenersatz.
Suche auch zur Rechtsprechung zur VO(EG) 261/2004: Nichtbeförderung
- LG Berlin 11.10.2007 Nichtbeförderung nach Überbuchung - LG Düsseldorf 27.04.2007 Nichtbeförderung - AG Frankfurt 25.04.2007 Nichtbeförderung - AG Frankfurt a.M., Urt. v. 25.01.2007 - AG Rüsselsheim, Urt. v. 07.11.2006 - BGH, Beschl.v.12.7.2006 - LG Darmstadt, Urt. v. 12.7.2006 - AG Erding, Urt. v. 05.07.2006 - OLG Koblenz 29.03.06 - AG Düsseldorf 20.01.06 - AG Bad Homburg 03.09.2003 Kosten Ersatzflug
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L E I T S Ä T Z E Z U R N I C H T B E F Ö R D E R U N G
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Urteil AG Bad Homburg 06.03.2008 Einreise Bei einer Flugreise muß das Reisebüro den Reisenden darauf hinweisen, dass für die Mitnahme nicht mit den Eltern reisender Kinder spezielle Einreisevorschriften auch für EU-Länder bestehen.
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Urteil LG Berlin 11.10.2007 Nichtbeförderung Die Verordnung findet nicht nur in allen Fällen der Überbuchung Anwendung, sondern auch, wenn ein Fluggast nicht befördert wurde und keiner der in Art. 2 lit. j VO genannten Rechtfertigungsgründe vorliegt.
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Urteil AG Bad Homburg 18.09.2007 Anschlussflug 1. Der Reisende ist im Wege der Selbstabhilfe berechtigt, einen Flug in der Business-Class zu buchen anstatt der vereinbarten Beförderung in der Economy-Class, wenn nach der Versäumung eines Anschlussfluges sich der Reiseveranstalter zur Weiterbeförderung erst zwei Tage nach der vorgesehenen Rückreise in der Lage sieht. Das Fehlen einer Fristsetzung mit Abhilfeverlangen wäre in diesem Fall eine sinnlose Förmelei...
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Urteil AG Lübeck 13.09.2007 Ersatz-Reisedokumente 1. Wenn keine Rechtswahl getroffen wurde, ist auf einen in Deutschland per deutschsprachiger Internetseite geschlossenen Luftbeförderungsvertrag zwischen einem deutschen Fluggast und einem ausländischen Luftfahrtunternehmen mit Abflugort in Deutschland deutsches Recht als das Recht des Staats mit der engsten Vertragsbindung anzuwenden (Art. 28 Abs. 5 EGBGB). 2. Für Streitigkeiten zwischen einem Fluggast und einem Luftfahrtunternehmen mit Hauptsitz in Irland aus einem Luftbeförderungsvertrag über einen Flug sind gemäß Art. 5 EuGVVO deutsche Gerichte als die Gerichte desjenigen Orts, an dem die Transportverpflichtung zu erfüllen war, örtlich zuständig. 3. Das Luftfahrtunternehmen darf die Beförderung nicht verweigern, wenn der Fluggast einen amtlichen deutschen Ersatz-Ausweis, das im Einreisestaat als Ausweispapier akzeptiert wird. Ein entsprechendes Beförderungsverweigerungsrecht, das in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Luftfahrtunternehmens niedergelegt ist, verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB.
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Urteil LG Duisburg 31.05.2007 Nichtbeförderung 1. Wird der Reisende zu Unrecht aus dem Flugzeug gewiesen, weil er bloß eine Alkoholfahne hat so stellt dies einen zur Minderung führenden Mangel der Reise dar. Ein bloßer Streit zwischen Reisenden am Check-in reicht ebenso wenig wie eine leichte Alkoholisierung aus, dem Reisenden die gebuchte Reiseleistung zu verweigern, zumal wenn keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Gefahr besteht, dass der Streit im Flugzeug fortgeführt werden würde. 2. . Zwar steht dem Flugkapitän ein gewisses Ermessen zu, in dessen Rahmen er das Bestehen einer Fremd- oder Eigengefährdung beurteilen kann. Erforderlich sind aber konkrete Anhaltspunkte dafür. 3. Durch die Verweigerung des Fluges konnte die Reise nicht angetreten werden, so dass sich der Reisepreis auf 0,- EUR mindert und zurückgefordert werden kann.
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Urteil LG Düsseldorf 27.04.2007 Nichtbeförderung Die VO (EG) Nr. 261/2004 gilt nicht nur bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung, sondern auch dann, wenn einem Reisendem die Beförderung auf einem Flug, für den er eine bestätigte Buchung hatte, aus anderen Gründen verweigert wurde.
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Urteil AG Frankfurt 25.04.2007 Nichtbeförderung Ausgleichspflicht bei Nichtbeförderung. Ein Luftfahrtunternehmen kann sich nicht nach Art. 2 lit. j VO entlasten, wenn ein Passagier aufgrund Verspätung des Zubringerfluges den Anschlussflug verpasst. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Abfertigung des Anschlussfluges Vorbringen der Klägerin noch nicht abgeschlossen, mithin auch die Abfertigung noch möglich ist.
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Urteil AG Frankfurt 21.02.2006 Überkreuzbuchung 1. Ein Reisender ist nicht verpflichtet, jedes Segment eines gebuchten Rundfluges auch anzutreten. 2. Ein Luftfahrtunternehmen ist nicht berechtigt, den Rückflug auch zu stornieren, wenn der Reisende den Hinflug nicht angetreten hat. Das gilt auch für Flugscheine die zu einem Sondertarif ausgegeben werden. 3. Eine Regelung in Allgemeinen Beförderungsbedingungen, dass Rückflüge im Falle der Nichtwahrnehmung der Hinflüge storniert werden können, stellt eine überraschende Klausel im Sinne des § 307 BGB dar und daher unwirksam.
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Datum der letzten Änderung
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