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Urteile zu Pauschalreisen:
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Flugverspätung

R E I S E R E C H T   F L U G V E R S P Ä T U N G 

Was tun bei Verspätung auf einer Pauschalreise?
Das Reiserecht Flugverspätung ist auf Ihrer Seite.

Mit dem rechtssicheren Musterschreiben wegen Verspätung können Sie Schadensersatz einfordern. Wieviel Schadensersatz Sie fordern können, steht genau in der Anlage Reisemängeltabelle Verspätung.

Erst wenn das nichts hilft, die Reiserechts-Hotline beauftragen.

07.10.2008
BGH prüft Ansprüche von Reisenden bei Verspätungen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt ab dem 07.10.2008 die Ansprüche von Reisenden wegen erheblich verspäteter Flüge. Es geht dabei um einen erheblich verspäteten Anschlussflug einer Studienreise nach Island. Der BGH überprüft die Anwendbarkeit der EU-Verordnung 261/2004, die Ansprüche nur gegen die Fluglinie vorsieht, auch auf den Reiseveranstalter.

Bislang wurde die Rechtsauffassung vertreten, Ansprüche aus der Verordnung (EG) Nr. 261/ 2004 könnten nur gegenüber dem ausführenden Luftfahrtunternehmen geltend gemacht werden, aber nicht gegenüber einem Reiseveranstalter (AG Oberhausen, Urt. v. 11.12.2006)

Hier können Sie die Urteile zur Verspätung bestellen.
Die BGH-Urteile stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung.
Einfach nur bestellen.

Nach dem Anklicken eines Urteils wird der Leitsatz angezeigt. Soweit vorhanden können Sie den Sachverhalt einsehen.
Die Entscheidungsgründe erhalten Sie per E-Mail nach der Bestellung gegen Kostenersatz.

- LG Frankfurt 26.01.2009
- AG Oberhausen 11.12.2006
- AG Rüsselsheim 11.10.2007
- LG Berlin 11.10.2007
-
BGH, Beschl.v.17.7.2007
- AG Wedding 24.05.2007
- BGH, Beschl.v.12.7.2006
- AG Köln 12.07.2007
-
LG Düsseldorf 27.01.2007
- AG Frankfurt, Urt. v. 31.08.2006
- BGH, Beschl.v.12.7.2006
- LG Darmstadt, Urt. v. 12.7.2006
- OLG Koblenz 29.03.06
- AG Rüsselsheim 17.03.06

- AG Düsseldorf 16.06.2002
Bei einem Reisepreis von 330€ ist eine Abflugverspätung in die Türkei von 5 Stunden und 50 Minuten kein Reisemangel.



 

wilde Wolken© bruno marques - Fotolia


U R T E I L E   Z U R   V E R S P Ä T U N G 

Urteil LG Frankfurt 27.01.2009 Verspätung 1. Erst eine über 4 Stunden hinausgehende Verzögerung des Flugs begründet einen Minderungsanspruch für jede weitere angefangene Stunde von 5% des jeweiligen Tages-Reisepreises. Maßgeblicher Bezugspunkt für die Berechnung der Minderung ist der Gesamt-Reisepreis. 2. Angesichts der Verspätung des Hinfluges von mehr als 26 Stunden unter Berücksichtigung der Toleranzgrenze von vier Stunden ist eine Entschädigung in Höhe von einem Tages-Reisepreis für angemessen. 3. Die verzögerte Hinreise verkürzt den Aufenthalt am Urlaubsort und führt deshalb zu einer Beeinträchtigung des Urlaubszweckes. Bei einer Verlängerung des Urlaubs ist die überzogene Zeit – abzüglich der Toleranzgrenze von vier Stunden – als verfehlter Zeiteinsatz anzusehen. Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass ggf. ein zusätzlicher Urlaubstag angefallen ist. 4. Ein zwangsweises Verweilen am Urlaubsort stellt keinen geldwerten Vorteil dar, der die Entschädigung nach § 651f Abs. 2 BGB mit ihrem immateriellen Ausgleichscharakter kompensieren könnte 5. Der Reisende kann für seine Aufwendungen zur Verpflegung während der Wartezeit des Hinfluges und der Wartezeit des Rückfluges Schadensersatz in Höhe von 70€ verlangen.

   

Urteil AG Bad Homburg 18.09.2007 Anschlussflug 1. Der Reisende ist im Wege der Selbstabhilfe berechtigt, einen Flug in der Business-Class zu buchen anstatt der vereinbarten Beförderung in der Economy-Class, wenn nach der Versäumung eines Anschlussfluges sich der Reiseveranstalter zur Weiterbeförderung erst zwei Tage nach der vorgesehenen Rückreise in der Lage sieht. Das Fehlen einer Fristsetzung mit Abhilfeverlangen wäre in diesem Fall eine sinnlose Förmelei...

   



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zu Überbuchung mit Bordverpflegung

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Datum der letzten Änderung