U R T E I L E Z U Ä N D E R U N G D E R F L U G Z E I T E N
Was tun bei Flugzeitenänderung einer Pauschalreise?
Lesen Sie in der Anlage zum Musterschreiben Flugzeitenänderung oder Musterschreiben Flugzeitenvorverlegung wieviel Geld Sie bei Flugzeitenänderung verlangen können. Einfach die grau hinterlegten Felder ausfüllen und abschicken. Dort erhalten Sie auch als kostenlose Zugabe eine Reisemängeltabelle zur Flugzeitenänderung. Wieviel % gibt es wofür?
Auf dieser Seite weiter unten können Sie die Urteile zu Änderung der Flugzeiten bestellen. Die BGH-Urteile stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung. Einfach nur bestellen.
Nach dem Anklicken eines Urteils wird der Leitsatz angezeigt. Soweit vorhanden können Sie den Sachverhalt einsehen. Die Entscheidungsgründe erhalten Sie per E-Mail nach der Bestellung gegen Kostenersatz.
L E I T S Ä T Z E Z U R F L U G Z E I T E N Ä N D E R U N G
Urteil AG Hannover 20.11.2008 Flugvorverlegung 1. Auch wenn sich ein Reiseveranstalter in den Allgemeinen Reisebedingungen die Änderungen der Flugzeiten vorbehalten hat, rechtfertigt das keine gravierende Verkürzung der gesamten Reisedauer durch Vorverlegung der Rückflugzeit um 10 Stunden. 2. Die Vorverlegung des Fluges um 10 Stunden kommt bei einer Kurzreise von 7 Tagen einem Verlust des gesamten letzten Urlaubstages gleich und ist nicht mehr als vertragsgemäß anzusehen. Dem Reisenden stehen daher Minderungsansprüche in Höhe von 50% des auf einen Tag entfallenden Reisepreises zu, und auch Schadensersatzansprüche für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zu...
Urteil AG Düsseldorf 14.10.2008 Flugvorverlegung 1. Dem Reisenden steht bei Charterflügen grundsätzlich kein Anspruch auf Minderung wegen der Vorverlegung des Rückfluges innerhalb des Abreisetags zu, da es dem Wesen des Charterflugverkehrs entspricht, dass auch kurzfristig Änderungen der Flugzeiten hingenommen werden können, um vorhandene Kapazitäten auszulasten. Als Reisemangel können Flugzeitänderungen erst dann angesehen werden, wenn nicht nur der erste und letzte Reisetag betroffen sind...
Urteil AG Ludwigsburg 15.08.2008 Vorverlegung Die Vorlegung des Rückflugs um 11 Stunden und den damit faktischen Verlust des letzten Reisetages verbunden mit einem fehlenden Nachtschlaf, stellt eindeutig einen Mangel der vertraglich vereinbarten Reiseleistung dar, der den Kläger berechtigt, den Reisepreis pro Person für einen Tag zu mindern...
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