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Abflugverzögerung
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U R T E I L E Z U R A B F L U G V E R Z Ö G E R U N G
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Was tun bei Abflugverzögerung einer Pauschalreise?
Melden Sie Ihren Anspruch bei Abflugverzögerung sofort mit einem rechtssicheren Textmuster zur Abflugverzögerung an. Wieviel Schadensersatz Sie fordern können, steht genau in der Anlage zu dieser Anspruchsanmeldung Abflugverspätung. Dort erhalten Sie auch als kostenlose Zugabe eine Reisemängeltabelle zur Abflugverzögerung. Wieviel % gibt es wofür?
Wenn das nichts hilft, die Reiserechts-Hotline beauftragen.
Die Urteile zur Abflugverzögerung bei Pauschalreisen bestellen Sie im folgenden weiter unten. Links zu den BGH-Urteilen stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung. Einfach nur bestellen.
Nach dem Anklicken eines Urteils wird der Leitsatz angezeigt. Soweit vorhanden können Sie den Sachverhalt einsehen. Die Entscheidungsgründe erhalten Sie per E-Mail nach der Bestellung gegen Kostenersatz.
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U R T E I L E Z U R A B F L U G V E R Z Ö G E R U G
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L E I T S Ä T Z E Z U R A B F L U G V E R Z Ö G E R U G
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Urteil AG Rüsselsheim 11.10.2007 Annullierung Wird der Flug mehr als 20 Stunden später als geplant durchgeführt und werden die Reisenden in der Nacht in ein Hotel entlassen wurden, ohne dass ihnen eine Verspätung dergestalt angezeigt wurde, wann am nächsten Tag der Flug gehen sollte, ist der geplante Flug als annulliert anzusehen.
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Urteil BGH 07.10.2008 Abflugverspätung 1. Anspruch auf Erstattung der kompletten Flugscheinkosten bei Verspätungen ab fünf Stunden besteht nur gegenüber dem Luftfahrtunternehmen nicht aber gegenüber einem Reiseveranstalter. 2. Bei einer Pauschalreise stellt die Verspätung eines Zubringerfluges um mindestens fünf Stunden nicht schon für sich eine erhebliche Beeinträchtigung dar, die eine Kündigung des Reisevertrages ermöglicht. Ob bei einer solchen Verspätung ein Kündigungsgrund gegeben ist, ist vielmehr aufgrund einer an Zweck und konkreter Ausgestaltung der Reise sowie der Art und Dauer der Beeinträchtigung orientierten Gesamtwürdigung zu beurteilen.
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Urteil LG Berlin 11.10.2007 Nichtbeförderung Die Verordnung findet nicht nur in allen Fällen der Überbuchung Anwendung, sondern auch, wenn ein Fluggast nicht befördert wurde und keiner der in Art. 2 lit. j VO genannten Rechtfertigungsgründe vorliegt.
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UrteiLG Frankfurt 26.07.2007 Anforderungsschreiben Ein Schreiben, das einem Reiseleiter am Urlaubsort ohne Aufforderung zur Weiterleitung an den Reiseveranstalter übergeben wird, kann auch dann nicht als Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen angesehen werden, wenn es mit „Reklamation“ überschrieben ist, aber keine konkreten Forderungen erhoben werden.
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Urteil AG Düsseldorf 27.03.2007 Abflugort 1. Ein Reiseveranstalter ist kein „Lufttransportunternehmen mit einer gültigen Betriebsgenehmigung“ und damit nicht passivlegitimiert... 2. ... 3. Reisende haben einen Anspruch auf Rückzahlung des geminderten Reisepreises und Schadensersatz, wenn die Reise durch vertragswidrige Verlegung des Abflugorts und -tages sowie des Rückflugorts mit Zeitverzögerung mangelhaft war.
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Urteil LG Frankfurt 25.07.2002 Reiseleitung 1. Fehlt eine zugesagte deutschsprachige Reiseleitung bei einer Kreuzfahrt, berechtigt das zu einer Minderung von 5 % des Reisepreises. 2. Wegen der Verspätung des Rückflugs von 50 Stunden stehen dem Reisenden eine Minderung in Höhe von 5 % pro Verzögerungsstunde in ständiger Rechtsprechung für angemessen. Pro vor Ort verbrachtem Tag ist lediglich eine Minderung des Tagesreisepreises von 100 % möglich ist, da die Minderung ihrem Charakter nach lediglich dazu führen kann, dass der Preis bis auf Null gemindert wird, aber keine darüber hinausgehenden Ansprüche schaffen kann. 3. Schadensersatzansprüche wegen der entgangenen Meilengutschrift sind nicht begründet, wenn der Reiseveranstalter die vertragliche Verpflichtung nicht übernommen hat, den Reisenden ausschließlich mit einer bestimmten Fluggesellschaft zu befördern.
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Datum der letzten Änderung
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