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Urteile zu Pauschalreisen:
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U R T E I L E   Z U   D I E N S T L E I S T U N G E N 

Hier können Sie die Leitsätze der Urteile zu den Dienstleistungen auf Pauschalreisen einsehen. Gegen Kostenersatz erhalten Sie vollständige Urteilstexte.

Die EuGH und BGH-Urteile oder den Link zu den Urteilen stellen wir kostenlos zur Verfügung.

Nach dem Anklicken eines Urteils wird der Leitsatz angezeigt. Soweit vorhanden können Sie den Sachverhalt einsehen.
Die Entscheidungsgründe erhalten Sie per E-Mail nach der Bestellung gegen Kostenersatz.


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Z U R   S T I C H W O R T - S U C H E   -   B U C H S T A B E N   A N K L I C K E N 



S P O R T 

BGH 09.11.04 Reitunfall


U N T E R R I C H T 


K I N D E R B E T R E U U N G 

- LG Frankfurt 20.05.2008 Strandzustand fremdsprachige Kinderbetreuung
- AG Hannover 08.05.2008 unzureichende Kinderbetreuung


 

Babysitting


A U S F L Ü G E 


U R T E I L E   Z U   S O N S T I G E N   D I E N S T L E I S T U N G E N 

Urteil BGH 09.11.04 Reitunfall


Urteil AG Hannover 08.05.2008 Ersatzhotel


Urteil AG München 06.07.2005 Reisehöhepunkt




L E I T S Ä T Z E   Z U   S O N S T I G E N   D I E N S T L E I S T U N G E N 

Urteil BGH 09.11.04 Reitunfall Den Reiseveranstalter, der sich hinsichtlich eines Reisemangels auf die Entlastungsmöglichkeit des § 651 f Abs.1 zweiter Halbsatz BGB beruft, trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sämtliche ernstlich in Betracht kommenden Verschuldenstatbestände auf seiner Seite, insbesondere die vom Reisenden aufgezeigten, nicht vorlagen.

   

Urteil AG Hannover 08.05.2008 Ersatzhotel 1. Bietet ein Reiseveranstalter einem Reisenden eine Ersatz-Unterkunft an, ist zu verlangen, dass diese zur gebuchten Unterkunft objektiv gleichwertig ist, und subjektiv dem Reisenden zuzumuten ist, unter Würdigung aller Umstände des Falls diese Ersatz-Unterkunft auch anzunehmen. Dabei hat der Reiseveranstalter zu beweisen, dass die Ersatz-Unterkunft zur gebuchten Unterkunft objektiv gleichwertig ist und nicht etwa der Reisende, warum er die konkreten Ersatz-Angebote nicht angenommen hat...

   

Urteil AG München 06.07.2005 Reisehöhepunkt Eine Reise ist aufgrund des fast vollständigen Ausfalls eines „Höhepunkts“ mangelhaft. Dafür ist eine Minderung von 10% des gesamten Reisepreises angemessen.

   


B Ü C H E R   H I E R   D I R E K T   B E S T E L L E N 

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