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Sicherungsschein
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R E C H T D E S S I C H E R U N G S S C H E I N S
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Hier können Sie die Urteile zum Sicherungsschein bestellen. Die BGH-Urteile stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung. Einfach nur bestellen.
Nach dem Anklicken eines Urteils wird der Leitsatz angezeigt. Soweit vorhanden können Sie den Sachverhalt einsehen. Die Entscheidungsgründe erhalten Sie per E-Mail nach der Bestellung.
Was tun bei mangelhaftem oder fehlendem Sicherungsschein? Mit einem Klick zu den rechtssicheren Textmustern.
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U R T E I L E Z U M S I C H E R U N G S S C H E I N
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L E I T S Ä T Z E Z U M S I C H E R U N G S S C H E I N
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Urteil AG Leipzig 10.10.2007 Sicherungsschein Wird der Sicherungsschein bei Zahlung des Reisepreises nicht übergeben, so kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten, ohne Stornogebühren zahlen zu müssen.
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Urteil BGH 16.02.2005 Insolvenzversicherung Der Insolvenzversicherer haftet nicht für Mängelansprüche des Reisenden, die wegen zwischenzeitlicher Insolvenz des Reiseveranstalters nicht mehr durchsetzbar sind. Dies verlangt auch nicht Art. 7 der Pauschalreise-Richtlinie.
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Urteil AG München 25.02.2004 Versicherungsschein 1. Allein die Übergabe des Sicherungsscheins, der auf das Versicherungsunternehmen als Haftenden hinweist, begründet eine Haftung des Versicherungsunternehmens nicht, da dem Sicherungsschein als Dokument lediglich deklaratorische Beweisfunktion zukommt. Für gefälschte Sicherungsscheine haftet das Versicherungsunternehmen nicht 2. Es besteht keine Rechtsscheinhaftung des Versicherungsunternehmens, wenn ein Reisebüro vier Jahre nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Kundengeldabsicherer gefälschte Sicherungsscheine verwendet, in denen die seinerzeit zugeteilte Veranstalternummer enthalten ist.
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Urteil BGH 10.12.2002 Insolvenzschutz § 651 k BGB schützt den Reisenden gegen das Risiko der Insolvenz des Reiseveranstalters auf dem Wege der Kundengeldabsicherung. Die Vorschrift begründet keine Befugnis des Reisebüros, an Stelle des Reiseveranstalters oder des Verwalters im Konkurs über sein Vermögen über Anzahlungen auf den Reisepreis zu verfügen, die das Reisebüro als Handelsvertreter und Inkassobevollmächtigter des Reiseveranstalters für diesen eingezogen hat.
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Lesezeichen setzen
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U R H E B E R R E C H T
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© Reiserechts-Register 2007 - Urteile zur Stornierung, zur Onlinebuchung, zum Sicherungsschein , zu Reisemittler, zu ARG, ARB, ABB und zu Sonstigem bei der Buchung von Pauschalreisen
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